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INCOTERMS

Weltweit greifen Unternehmen auf diverse Handelsklauseln bei der Gestaltung eigener Vertragsbeziehungen zurück. Die gebräuchlichsten sind in den Incoterms-Regeln der Internationalen Handelskammer (ICC) erläutert. Ziele und Aufgaben dieser Regelungen sind, die Kosten- und Risikoverteilung sowie die Sorgfaltspflichten zwischen den Vertragspartnern festzulegen. Damit können in der Praxis Missverständnisse und kostenintensive Streitigkeiten vermieden werden.
Die aktuellen Klauseln der Incoterms 2020:
  • EXW - Ex Works / Ab Werk
  • FCA - Free Carrier / Frei Frachtführer
  • FAS - Free Alongside Ship / Frei Längsseite Schiff
  • FOB - Free On Board / Frei an Bord
  • CFR - Cost and Freight / Kosten und Fracht
  • CIF - Cost, Insurance and Freight / Kosten, Versicherung und Fracht
  • CPT - Carriage Paid To / Frachtfrei
  • CIP - Carriage, Insurance Paid To / Frachtfrei versichert
  • DAP - Delivered At Place / Geliefert benannter Ort
  • DPU - Delivered At Place Unloaded / Geliefert benannter Ort entladen
  • DDP - Delivered Duty Paid / Geliefert verzollt

Regelungsgehalt
Die Incoterms-Klauseln regeln hauptsächlich:
  • die Hauptpflichten, die jeder Vertragsteil für seine Wegstrecke übernehmen muss
  • die Kosten, die jeder Vertragsteil für seine Wegstrecke zu tragen hat
  • das Risiko, das die jeweilige Partei abzudecken hat
Die Incoterms-Klauseln regeln die Verantwortung und Kostentragung
  • bei der Beschaffung von Warendokumenten, ggf. Zollzahlungen
  • bei der Beschaffung von Transportdokumenten
  • im Zusammenhang mit der Versicherung
  • im Blick auf die Informationspflichten
  • bei der Warenprüfung
  • bei der Warenverpackung

Was die Incoterms nicht regeln können (besonders relevante Beispiele)
  • Zustandekommen eines Vertrages
  • Zahlungsweise und Zahlungsmodalitäten und die Währung der Bezahlung
  • Fälle und Konsequenzen bei höherer Gewalt und Härtefälle
  • in der Regel die Folgen eines Verzugs bei der Erfüllung oder sonstiger Verletzungen von Vertragspflichten
  • Eigentumsrechte, Eigentumsübergang, Eigentumsvorbehalt und Rechte am geistigen Eigentum
  • Art der Streitbeilegung, Gerichtstand und anwendbares Recht

Einbeziehung von Incoterms in den Vertrag
Zu beachten ist, dass die Incoterms-Regeln als solche keinen Vertrag darstellen. Sie können nur in einen bereits bestehenden Vertrag einbezogen werden. Dabei ist zu nennen, welche Version der Incoterms-Regeln Anwendung findet (Zum Beispiel: Incoterms 2010; Incoterms 2020). Ebenfalls unerlässlich ist die Nennung des Lieferhafen/ des Lieferortes bzw. der Lieferstelle. Bei der Zugrundelegung der konkreten Incoterms-Regel ist es grundsätzlich möglich, Abweichungen zu vereinbaren. Diese sollten jedoch deutlich markiert und ausdrücklich festgehalten werden.

Praxistipp
Die Klauseln EXW oder DDP sollten wegen der mit ihnen verbundenen zoll- und umsatzsteuerrechtlichen Pflichten bei Auslandsgeschäften nur nach sorgfältiger Überprüfung verwendet werden. 

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docID: D111196