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Unbedenklichkeitsbescheinigungen Die IHK Dresden stellt auf Antrag verschiedene Bescheinigungen und Stellungnahmen ab, unter anderem für öffentlich geförderte Beschäftigungsverhältnisse, zu Handelsregistereintragungen und für das öffentliche Auftragswesen. Anträge für eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Förderung einer Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (AGH MAE) Informationen zu firmenrechtlichen Stellungnahmen im Handelsregister, die gegenüber dem Amtsgericht, Rechtsanwälten, Notaren und Unternehmen abgegeben werden Anträge für eine Unbedenklichkeitsbescheinigung in Form einer Mitgliedsbestätigung bzw. Mitgliedsbescheinigung für das öffentliche Auftragswesen docID: D109391
Anträge für eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Förderung einer Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (AGH MAE) Informationen zu firmenrechtlichen Stellungnahmen im Handelsregister, die gegenüber dem Amtsgericht, Rechtsanwälten, Notaren und Unternehmen abgegeben werden Anträge für eine Unbedenklichkeitsbescheinigung in Form einer Mitgliedsbestätigung bzw. Mitgliedsbescheinigung für das öffentliche Auftragswesen