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Wegen anhaltend hoher Corona-Infektionszahlen in Sachsen hat die Sächsische Staatsregierung am 5. März 2021 eine Verlängerung des Lockdowns beschlossen. Die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung tritt am 8. März 2021 in Kraft und gilt bis einschließlich 31. März 2021.
Corona-Schutz-Verordnung vom 5. März
Sollte Ihre Branche nicht in der Allgemeinverfügungen/ Rechtsverordnung erfasst sein oder Sie haben Fragen dazu, wenden Sie sich bitte mit einer Anfrage direkt an das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS): Da die Bedeutung der 7-Tage-Inzidenzzahlen für verschiedene Öffnungs- bzw. Schließungsszenarien an Bedeutung gewonnen hat, finden sie hier - im unteren Teil der Seite - eine tagesaktuelle Übersicht für die Landkreise und kreisfreien Städte im Freistaat Sachsen.
docID: D105248