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Wegen anhaltend hoher Corona-Infektionszahlen in Sachsen hat die Sächsische Staatsregierung am 8. Januar 2021 eine Verlängerung des Lockdowns beschlossen. Die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung tritt am 11. Januar 2021 in Kraft und gilt bis einschließlich 7. Februar 2021.
Corona-Schutz-Verordnung vom 8. Januar
Sollte Ihre Branche nicht in der Allgemeinverfügungen/ Rechtsverordnung erfasst sein oder Sie haben Fragen dazu, wenden Sie sich bitte mit einer Anfrage direkt an das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS):
docID: D105248