Mit der CE-Kennzeichnung wird die Einhaltung gesetzlicher Mindestanforderungen innerhalb der EU dokumentiert. Damit erklärt der Hersteller oder Importeur, dass das Produkt alle in der EU harmonisierten Sicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsstandards erfüllt. Deshalb wird die CE-Kennzeichnung häufig als "EU-Reisepass" für Waren bezeichnet.
Die Kennzeichnung erfolgt in Eigenregie des Herstellers auf Grundlage einer umfassenden Konformitätsbewertung. Für bestimmte sensible Produkte ist es notwendig, dazu eine sog. "Benannte Stelle" einzubeziehen.
Benannte Stellen müssen ihren Sitz innerhalb der EU haben. Mit dem Brexit können britische Konformitätsbewertungsstellen deshalb keine obligatorische CE-Konformitätsbewertung mehr durchführen, es sei denn, dies wurde in den Austrittsverhandlungen vereinbart.
Im Falle eines "No Deal Brexit" verlieren die Konformitätsbewertungen der Benannten Stellen aus dem Vereinigten Königreich ihre Gültigkeit. Die betroffenen Produkte dürften nicht mehr in der EU gehandelt werden.
Kennzeichnungspflichtige Produkte, die in Großbritannien vertrieben werden sollen, müssen nach Ende einer Übergangsfrist ein UKCA-Zeichen (UK Conformity Assessed) tragen. Dies ersetzt das CE-Kennzeichen.
Auf Anfrage eines Zertifikatinhabers sollen Benannte Stellen in der EU und die Konformitätsbewertungsstellen im Vereinigten Königreich die erforderlichen Informationen weitergeben, um die Ausstellung neuer Konformitätszertifikate zu erleichtern, ohne den gesamten Zertifizierungsprozess wiederholen zu müssen.
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Ansprechpartner:
Alexander Reichel