Bundesregierung stellt erneut Bürokratieabbau in Aussicht
Die Bundesregierung hat immer wieder Anläufe genommen, die Verwaltungslasten ein Stück weit zu reduzieren. Insgesamt 22 Punkte umfasst das aktuelle Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau, welches das Bundeskabinett am Dienstag beschlossen hat.
Die Übersicht zu den Entlastungsmöglichkeiten bei Steuern und Abgaben im Energiebereich wurde aktualisiert.
ENERGY SAXONY Denkfabrik nimmt die Arbeit auf
Der erste Call for Challenges läuft bis zum 30. Juni 2021. Industrieunternehmen können eine aussagefähige Kurzpräsentation zu ihrem Unternehmen und ihren Anforderungen an die gewünschte Technologieumstellung einreichen.
Offenlegungspflichten für größere Unternehmen ab 2022
Die Taxonomie ist einer der zentralen Bausteine des Maßnahmenpakets zur Umsetzung des Aktionsplans der Europäischen Kommission für nachhaltige Finanzierung.
Konsultation läuft: Betreiber von IED-Anlagen können sich beteiligen!
Die EU-Kommission überprüft derzeit, ob die Industrieemissionsrichtlinie im Rahmen des Europäischen Green Deals verschärft werden soll. Dazu hat sie eine zielgerichtete Konsultation für betroffene Unternehmen und Wirtschaftsverbände eröffnet.
Wie jedes Jahr starten Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt ihr Monitoring Energie. Betroffene Unternehmen haben bis zum 21. April Zeit, die entsprechenden Fragebögen auszufüllen und an die Behörden zurückzuschicken. Die Teilnahme ist verpflichtend.
Deutschsprachige Piktogramm liegen jetzt vor
Ab 3. Juli 2021 müssen Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte eine Kennzeichnung anbringen, bevor sie diese auf den Markt bringen. Dabei geht es insbesondere um Hygieneeinlagen, Tampons, Feuchttücher, Tabakprodukte mit Filtern sowie Getränkebecher.
Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) hat einen neuen Förderwettbewerb zur Auswahl von zukunftsträchtigen Innovationsclustern gestartet.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat in einem Eilbeschluss vom 4. März 2021 entschieden, dass die aktuell verfügbaren intelligenten Stromzähler (Smart Meter) nicht über die gesetzlich vorgesehenen Mindestfunktionen verfügen und daher die vor einem Jahr beschlossene Markterklärung voraussichtlich rechtswidrig ist.
Das bisherige System der Energieeffizienzklassen wurde am 1. März 2021 auf neue Kategorien (Skala A-G) umgestellt. Damit werden auch neue Energiekennzeichen notwendig.
Planungssicherstellungsgesetz bis 31. Dezember 2022 verlängert
Mit der Verlängerung des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSIG) bis zum 31. Dezember 2022 können Bauplanungs- und Umweltgenehmigungsverfahren auch weiterhin rechtssicher und ohne zeitlichen Aufschub digital erfolgen.
Termin 3. Juli 2021 im Blick behalten!
Ab dem 3. Juli 2021 müssen Vertreiber und Nutzer von Einwegkunststoffartikeln zahlreiche Verbote beachten. Das gilt unabhängig davon, ob die Produkte als Verpackungen in Verkehr gebracht werden oder nicht.
Was verbirgt sich eigentlich hinter Sprunginnovationen? Wie häufig sind diese? Wo finden Sprunginnovationen statt und wie können die Akteure im Innovationsökosystem Sprunginnovationen und die Potenziale dazu erkennen?
Zum 1. Januar 2020 ist das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz) in Kraft getreten. Das Gesetz ermöglicht die steuerliche Begünstigung von Forschungsausgaben.
Bundesrat muss noch zustimmen
Die Regelung der Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung (EWKKennzV) sieht insbesondere die Kennzeichnung von Hygieneartikeln, Tabakprodukten sowie Einweggetränkebechern aus Kunststoff vor. Die Vorgaben gelten ab 3. Juli 2021 EU-weit.
Die Bundesregierung hat einen Standortwettbewerb für ein »Technologie- und Innovationszentrum Wasserstofftechnologie für Mobilitätsanwendungen« ausgerufen. Ziel der Landespolitik ist es, dass dieses Wasserstofftechnologie-Zentrum des Bundes in Sachsen entsteht.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) fördert Projekte im Bereich der energieintensiven Industrien, die zum Ziel haben, prozessbedingte Treibhausgasemissionen möglichst weitgehend und dauerhaft zu reduzieren.
Die Europäische Chemikalienagentur hat mitgeteilt, dass rund 20 Prozent der REACH-Registrierungen im Vereinigten Königreich nicht in die EU übertragen und daher widerrufen werden.