Zum 1. Januar 2020 ist das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz) in Kraft getreten. Das Gesetz ermöglicht die steuerliche Begünstigung von Forschungsausgaben.
Die 30 LEADER-Gebiete in Sachsen können ihre Arbeit bald fortsetzen. Nach derzeitigem Stand werden sie für die beiden Übergangsjahre 2021 und 2022 insgesamt 104 Millionen Euro erhalten.
Für Investitionen in Elektrofahrzeuge können ab sofort eine KfW-Förderung aus der "Klimaschutzoffensive für den Mittelstand" und zusätzlich dem Umweltbonus genutzt werden.
Klimafreundliche Logistik
Die neuen Förderrichtlinien der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) richten sich an Gewerbetreibende aus Handel, Handwerk und Logistik.
Eine Milliarde Euro für das Anschlussprogramm von NEUSTART KULTUR
Mit NEUSTART KULTUR hat die Bundesregierung im Sommer 2020 ein Rettungs- und Zukunftsprogramm in Höhe von einer Milliarde Euro aufgelegt. Nachdem die Mittel Ende 2020 bereits ausgeschöpft waren, wurde Anfang Februar eine weitere Milliarde Euro bereitgestellt.
Mit der Neustarthilfe werden Soloselbständige unterstützt, deren wirtschaftliche Tätigkeit im Förderzeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2021 Corona-bedingt eingeschränkt ist. Sie ergänzt die bestehenden Sicherungssysteme, wie z. B. die Grundsicherung. Die Neustarthilfe wird nicht auf die Leistungen der Grundsicherung angerechnet.
Ein neuer Flyer der Bescheinigungsstelle Forschungszulage informiert in Kürze über das Wichtigste rund um die steuerliche Forschungsförderung für Unternehmen.
Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III ist freigeschaltet und online. Unternehmen, die von der Corona Pandemie und dem aktuellen Teil-Lockdown stark betroffen sind, können für die Zeit bis Ende Juni 2021 staatliche Unterstützung in Höhe von monatlich bis 1,5 Millionen Euro erhalten.
Frankreich und Deutschland wollen ihre Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Künstlichen Intelligenz (KI) ausbauen. Es stehen Fördermittel in Höhe von jeweils zehn Millionen Euro in den nächsten drei Jahren zur Verfügung. Bis 29. April 2021 können Projektvorschläge eingereicht werden.
Der nächste Förderaufruf erfolgt ab 11. März 2021 für den Bewerbungszeitraum bis 9. Mai 2021. Idee ist es, ausgewählte sächsische Gründer im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens mit einem Gründungsbonus von monatlich 1.000 Euro für zwölf Monate zu fördern, diese professionell zu betreuen und zu vernetzen
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) fördert Projekte im Bereich der energieintensiven Industrien, die zum Ziel haben, prozessbedingte Treibhausgasemissionen möglichst weitgehend und dauerhaft zu reduzieren.
Unternehmen, die transnationale Projekte zu Wasserstofftechnologien und -systemen beabsichtigen, können bis 19. Februar 2021 Projektskizzen einreichen. Die Förderung erfolgt im Rahmen von IPCEI (Important Project of Common European Interest) mit gelockerten EU-Beihilferegeln.
Zum 1. Januar 21 ist die neue "go-inno"-Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie in Kraft getreten.
Mit dem neuen Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) erweitert das BMWi den Fokus seiner Innovationsförderung auf marktnahe nichttechnische Innovationen.
Innerhalb des Bundesmodellvorhabens Unternehmen Revier und mit dem Regionalen Investitionskonzept (RIK) Lausitz werden zur Zeit Ansätze und Projekte gesucht, die Beiträge zur Strukturentwicklung im Lausitzer Braunkohlerevier leisten.
Der Corona-Start-up-Hilfsfonds (CSH) richtet sich an wissensbasierte, technologieorientierte Start-ups in Sachsen, die durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie in Liquiditätsschwierigkeiten geraten sind. Um den Start-ups auch im zweiten harten Lockdown wieder eine Perspektive zu geben, wird das Hilfsangebot bis zum 30. Juni 2021 verlängert.
Wenn seit dem letzten Kurzarbeitergeldbezug eine Unterbrechung von drei Monaten vorliegt oder die ursprüngliche Anzeigedauer auf Kurzarbeit in Kürze abläuft oder bereits abgelaufen ist, müssen betroffene Betriebe Kurzarbeit neu anzeigen und beantragen.
Im Zuge des Beschlusses eines bundesweiten Lockdowns wurden die Überbrückungshilfen III deutlich ausgeweitet. Künftig werden Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler, welche direkt oder indirekt von den Schließungen ab dem 16. Dezember 2020 betroffen sind, unterstützt.
Das BAFA Programm "Förderung unternehmerischen Know-hows" wird mit wenigen Modifikationen ab 1. Januar 2021 fortgesetzt. Mit der Richtlinienverlängerung wird die Möglichkeit eingeräumt, einen Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung zu erhalten.
Im Nachfolgenden sind die wichtigsten bisher bekannten Punkte zur außerordentlichen Wirtschaftshilfe des Bundes für temporäre Betriebsschließungen genannt.