Aufgrund der aktuellen Ausnahmesituation sind die Pflichten zur Fortbildung nach Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV), Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV), Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) und Deponieverordnung (DepV) bis zum 30. Juni 2021 ausgesetzt.
Bitte um Rückmeldungen zum Entwurf bis zum 29. Januar
Das Bundesumweltministerium hat einen Referentenentwurf zur Änderung der Bioabfallverordnung, der Anzeige- und Erlaubnisverordnung und der Gewerbeabfallverordnung zur Konsultation versandt. Die Änderungen tangieren das gesamte Gewerbe.
Bewerbungsfrist 31. März 2021 beachten!
Mit dem Konjunkturprogramm des Freistaates sollen die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie und die aktuellen ökologischen Herausforderungen gleichzeitig angegangen werden. Dafür stehen 26,5 Millionen Euro bereit.
Aktualisierter Leitfaden erschienen
EMAS steht für
Eco-
Management and
Audit
Scheme und gilt als europäisches Premium-System zur Umsetzung von Umwelt-, Klimaschutz und Nachhaltigkeit in Unternehmen sämtlicher Branchen. Der aktuelle Leitfaden des Umweltgutachterausschusses zum Einstieg in EMAS bietet Unternehmensleitungen und Beauftragten eine praktische Anleitung, um Schritt für Schritt EMAS im eigenen Betrieb einzuführen.
Aktuelle Übersicht liegt vor
Gemeinsam mit zahlreichen AHKs hat die IHK-Organisation eine Broschüre zum Umgang mit Verpackungen in Europa erarbeitet. Dieser Praxisleitfaden bietet für Unternehmen einen Überblick über die Regelungen in den jeweiligen Ländern.
Ab März 2021 gelten neue europäische Verordnungen zur Ökodesign-Richtlinie. Die insgesamt zehn Verordnungen beinhalten u. a. Regelungen für Produkte wie Fernseher, Geschirrspüler, Waschmaschinen und Kühlschränke.
Neue Informationspflichten für in Verkehr gebrachte Verpackungen
Mit dem Umweltstatistikänderungsgesetz sollen EU-Berichtspflichten in nationales Recht umgesetzt werden. Neu ist dabei vor allem die erheblichen Ausweitung der Erhebung von Daten über Verpackungen. Diese Regelungen bringen zahlreiche zusätzliche Berichtspflichten für Unternehmen mit sich.
Laut Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist die Durchführung von Energieaudits in vielen Fällen wieder möglich und zumutbar. Idealerweise sollen aufgrund der Corona-Krise verfristete Energieaudits bis zum 28. Februar 2021 nachgeholt werden.