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Umwelt & Energie

Wir vertreten das Gesamtinteresse der Wirtschaft in der Diskussion über die Weiterentwicklung der Umwelt- und Energiepolitik, nehmen staatsentlastend öffentliche Aufgaben im Umweltbereich wahr und bieten zielgerichtet Informationen, Beratungen und Veranstaltungen an, um unseren IHK-Mitgliedsunternehmen Möglichkeiten zur Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes und der Ressourceneffizienz zu eröffnen.

Meldungen

Strompreispaket für das produzierende Gewerbe

10.11.2023

Mit dem Strompreispaket werden alle Unternehmen im produzierenden Gewerbe bei den Stromkosten entlastet. Die Maßnahmen setzen gezielt bei den Faktoren an, die die Energiekosten treiben. Sie überbrücken so den Zeitraum von etwa fünf Jahren, bis Erneuerbare Energien (insbesondere Sonnen- und Windenergie) besser ausgebaut sind. 
 

Umweltmanagementpreis für sächsische EMAS-Organisation

10.11.2023

Das Bundesumweltministerium hat am 8. November den Umweltmanagement-Preis 2023 an zehn deutsche Unternehmen für hervorragende Umweltleistungen verliehen. Das Umweltforschungszentrum Leipzig wurde in der Kategorie "Beste EMAS-Umwelterklärung" ausgezeichnet. 

Start des Reparaturbonus in Sachsen

06.11.2023

In Sachsen ist der Reparaturbonus gestartet. Antragsberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in Sachsen, die ihre privat genutzten Elektro- und Elektronikgeräte bei einem SAB-gelisteten Unternehmen reparieren lassen. Die nachträgliche Listung von Reparaturbetrieben ist jederzeit möglich.

Einwegkunststofffonds: Bundestag beschließt Abgabensätze

10.10.2023

Der Bundestag hat die Höhe der Abgabensätze für den neuen Einwegkunststofffonds beschlossen. Damit wurde nicht nur die Höhe für die von Herstellern zu zahlende Einwegkunststoffabgabe verbindlich festgelegt, sondern auch das Punktesystem für die Auszahlung der Mittel zur Beseitigung des Litterings an die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger definiert.

Energieeffizienzgesetz beschlossen

05.10.2023

Am 21. September 2023 hat der Bundestag das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG) in einer vom federführenden Ausschuss für Klimaschutz und Energie geänderten Fassung beschlossen. Mit dem EnEfG werden erstmalig verbindliche Energieeffizienz- bzw. Energieeinsparziele gesetzlich normiert. Es beinhaltet außerdem konkrete Effizienzmaßnahmen für die öffentliche Hand, für Unternehmen und es definiert Effizienzstandards für Rechenzentren. Mit dem Effizienzgesetz sollen die Vorgaben der überarbeiteten EU-Energieeffizienzrichtlinie umgesetzt werden, dabei geht es aber zum Teil deutlich über die EU-Vorgaben hinaus. 

Preisbremsen - E-Mail Adressen für Mitteilungspflichten bekanntgegeben

26.09.2023

Nachdem das Bundeswirtschaftsministerium am 31. August die Vergabe der Prüfbehörde für die Energiepreisbremsen nach § 2 Nummer 17 StromPBG bzw. § 2 Nummer 11 EWPBG an die PricewaterhouseCoopers GmbH bekanntgegeben hat, ist mit der Bereitstellung der Internetpräsenz (https://pruefbehoerde.pwc.de/) zwischenzeitlich auch deren operativer Betrieb gestartet. Die Prüfbehörde ist im Wesentlichen für folgende Sachverhalte da: Einhaltung der beihilferechtlichen Höchstgrenzen, Einhaltung der Verpflichtung zum Erhalt von Arbeitsplätzen sowie das Boni- und Dividendenverbot für gewerbliche Energieverbraucher. Ihr wurde außerdem die Bearbeitung der Anträge sogenannter atypischer Verbräuche nach § 12b StromStG bzw. § 37a EWPBG übertragen.

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Strompreispaket für das produzierende Gewerbe

Das Strompreispaket besteht aus mehreren Teilen. Neben der bereits beschlossenen Stabilisierung der Übertragungsnetzentgelte wird die Stromsteuer für alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes deutlich gesenkt, und zwar auf den Mindestwert, den die Europäische Union zulässt. Die Steuer wird  von gegenwärtig 1,537 ct/kWh auf 0,05 ct/kWh gesenkt.

Zusätzlich sollen folgende Maßnahmen die Strompreise für das produzierende Gewerbe senken. Sie sollen grundsätzlich für die nächsten fünf Jahre gelten: 
 
  • Fortführung und Ausweitung der Strompreiskompensation: Die sogenannte Strompreiskompensation ist eine Beihilfe für stromintensive Unternehmen underreicht bisher etwa 350 Unternehmen. Sie erhalten die indirekten Kosten fürCO2-Zertifikate als Erstattung. Diese Kosten entstehen im europäischenEmissionshandel dadurch, dass die Stromerzeuger CO2-Zertifikate kaufenmüssen. Die Kosten dafür werden über den Strompreis an ihre Kundenweitergegeben. Mit dem stetig steigenden CO2-Preis steigt auch der Strompreisdeutlich an. Mit der Strompreiskompensation wird dieser Effekt für die iminternationalen Wettbewerb stehenden Unternehmen gedämpft. Sie soll dabeihelfen, dass keine stromintensiven Produktionsschritte in Länder mit wenigerstrengen Umweltanforderungen verlagert werden ("Carbon Leakage").Die Strompreiskompensation soll für die nächsten fünf Jahre fortgeführt werden. Die Strompreiskompensation wird darüber hinaus im Vergleich zur derzeitigen Regelung verbessert. Der derzeit geltende Selbstbehalt soll entfallen. Er beträgt bislang in Abhängigkeit des CO2-Preises etwa 70.000 Euro pro Anlage pro Jahr.
 
  • Fortführung und weitere Entlastung im Rahmen des "Super-Cap": Für besonders energieintensive Unternehmen soll über die Strompreiskompensation hinaus der sogenannte Super-Cap fortgeführt werden.Diese rund 90 Unternehmen in Deutschland erhalten nicht nur die Strompreiskompensation, sondern zusätzlich eine weitere Entlastung bei ihren indirekten CO2-Kosten (die durch die Beschaffung von CO2-Zertifikaten durch ihre Stromerzeuger entstehen). Der Super-Cap begrenzt die indirekten CO2-Kosten für besonders stromintensive Unternehmen auf maximal 1,5 Prozentihrer Bruttowertschöpfung - dies betrifft vor allem Unternehmen, deren Stromverbrauch einen besonders hohen Anteil an der Produktion ausmacht (z.B. in der Aluminium- oder Chemie-Industrie). Für sie sorgt der Super-Cap beiden indirekten CO2-Kosten für eine Deckelung. Damit werden die Stromkostenfür diese besonders stark im internationalen Wettbewerb stehenden Unternehmen sogar noch stärker gesenkt. Der Super-Cap soll nicht nur fortgeführt werden. Er soll künftig noch mehr entlasten, als dies bisher der Fall ist: Ab 2024 soll der Sockelbetrag, welcher alternativ zum "Super-Cap" greift, entfallen. Der Sockelbetrag reduziert bislang die Beihilfe, wenn ein Unternehmen in einem Jahr im Vergleich zu den indirekten CO2-Kosten eine besonders niedrige Bruttowertschöpfung, also vereinfacht Gesamtproduktion minus den erforderlichen Aufwand für die Produktion, ausweist. Hierzu nimmt die Bundesregierung Gespräche mit der EU-Kommission auf.
  
Quelle: Pressemitteilung der Bundesregierung  vom 9. November 2023

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