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Umwelt & Energie

Wir vertreten das Gesamtinteresse der Wirtschaft in der Diskussion über die Weiterentwicklung der Umwelt- und Energiepolitik, nehmen staatsentlastend öffentliche Aufgaben im Umweltbereich wahr und bieten zielgerichtet Informationen, Beratungen und Veranstaltungen an, um unseren IHK-Mitgliedsunternehmen Möglichkeiten zur Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes und der Ressourceneffizienz zu eröffnen.

Meldungen

Strompreispaket für das produzierende Gewerbe

10.11.2023

Mit dem Strompreispaket werden alle Unternehmen im produzierenden Gewerbe bei den Stromkosten entlastet. Die Maßnahmen setzen gezielt bei den Faktoren an, die die Energiekosten treiben. Sie überbrücken so den Zeitraum von etwa fünf Jahren, bis Erneuerbare Energien (insbesondere Sonnen- und Windenergie) besser ausgebaut sind. 
 

Umweltmanagementpreis für sächsische EMAS-Organisation

10.11.2023

Das Bundesumweltministerium hat am 8. November den Umweltmanagement-Preis 2023 an zehn deutsche Unternehmen für hervorragende Umweltleistungen verliehen. Das Umweltforschungszentrum Leipzig wurde in der Kategorie "Beste EMAS-Umwelterklärung" ausgezeichnet. 

Start des Reparaturbonus in Sachsen

06.11.2023

In Sachsen ist der Reparaturbonus gestartet. Antragsberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in Sachsen, die ihre privat genutzten Elektro- und Elektronikgeräte bei einem SAB-gelisteten Unternehmen reparieren lassen. Die nachträgliche Listung von Reparaturbetrieben ist jederzeit möglich.

Einwegkunststofffonds: Bundestag beschließt Abgabensätze

10.10.2023

Der Bundestag hat die Höhe der Abgabensätze für den neuen Einwegkunststofffonds beschlossen. Damit wurde nicht nur die Höhe für die von Herstellern zu zahlende Einwegkunststoffabgabe verbindlich festgelegt, sondern auch das Punktesystem für die Auszahlung der Mittel zur Beseitigung des Litterings an die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger definiert.

Energieeffizienzgesetz beschlossen

05.10.2023

Am 21. September 2023 hat der Bundestag das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG) in einer vom federführenden Ausschuss für Klimaschutz und Energie geänderten Fassung beschlossen. Mit dem EnEfG werden erstmalig verbindliche Energieeffizienz- bzw. Energieeinsparziele gesetzlich normiert. Es beinhaltet außerdem konkrete Effizienzmaßnahmen für die öffentliche Hand, für Unternehmen und es definiert Effizienzstandards für Rechenzentren. Mit dem Effizienzgesetz sollen die Vorgaben der überarbeiteten EU-Energieeffizienzrichtlinie umgesetzt werden, dabei geht es aber zum Teil deutlich über die EU-Vorgaben hinaus. 

Preisbremsen - E-Mail Adressen für Mitteilungspflichten bekanntgegeben

26.09.2023

Nachdem das Bundeswirtschaftsministerium am 31. August die Vergabe der Prüfbehörde für die Energiepreisbremsen nach § 2 Nummer 17 StromPBG bzw. § 2 Nummer 11 EWPBG an die PricewaterhouseCoopers GmbH bekanntgegeben hat, ist mit der Bereitstellung der Internetpräsenz (https://pruefbehoerde.pwc.de/) zwischenzeitlich auch deren operativer Betrieb gestartet. Die Prüfbehörde ist im Wesentlichen für folgende Sachverhalte da: Einhaltung der beihilferechtlichen Höchstgrenzen, Einhaltung der Verpflichtung zum Erhalt von Arbeitsplätzen sowie das Boni- und Dividendenverbot für gewerbliche Energieverbraucher. Ihr wurde außerdem die Bearbeitung der Anträge sogenannter atypischer Verbräuche nach § 12b StromStG bzw. § 37a EWPBG übertragen.

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Veranstaltungen und Webinare

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Einwegkunststofffonds: Bundestag beschließt Abgabensätze

Umsetzung der EU-Einwegkunststoffrichtlinie (EU) 2019/904

Der Bundestag hat die Einwegkunststofffondsverordnung beschlossen. Die Verordnung legt die Höhe der Abgabesätze und das Auszahlungssystem für den Einwegkunststofffonds fest. In den Fonds zahlen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten eine Abgabe ein, um die öffentliche Hand bei der Bekämpfung der Vermüllung der Umwelt zu unterstützen. 

Die Abgabensätze wurden im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie des Umweltbundesamtes (UBA) für neun verschiedene Gruppen von Einwegkunststoffprodukten ermittelt.
Aus diesen Abgabesätzen und der in Verkehr gebrachten Menge ergibt sich die konkrete Belastung der einzelnen Unternehmen.
Die Hersteller müssen die Abgabe erstmals ab dem Frühjahr 2025 leisten. Basis dafür ist die im Kalenderjahr 2024 in Verkehr gebrachte Menge.

Abgabensätze der Einwegkunststoffverordnung
Je Kilogramm in Verkehr gebrachte Produkte müssen die Hersteller künftig folgende Abgaben zahlen:
  • Tabakfilter: 8,972 €
  • To-Go-Getränkebecher: 1,236 €
  • To-Go-Lebensmittelbehälter: 0,177 €
  • Tüten und Folienverpackungen: 0,876 €
  • Getränkebehälter ohne Pfand: 0,181 €
  • Getränkebehälter mit Pfand: 0,001 €
  • leichte Plastiktüten: 3,801 €
  • Feuchttücher: 0,061 €
  • Luftballons: 4,340 €

Zur Abwicklung des Einwegkunststofffonds entwickelt das UBA derzeit die erforderlichen Datenbanken.
Die Registrierung der Hersteller und Anspruchsberechtigen soll zum 1. Januar 2024 starten.

Die Erstattung der bei den Kommunen anfallenden Kosten für erbrachte Reinigungs-, Sammlungs-, Entsorgungs- und Sensibilisierungsleistungen erfolgt dabei anhand eines Punktesystems. 

Die Abgabesätze und das Punktesystem werden nach den gesetzlichen Vorgaben alle drei Jahre durch die Bundesregierung überprüft. 
 

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