Die Förderung umfasst verschiedene Darlehensarten:
- Mikrodarlehen (MKD) für Gründungsvorhaben und junge Unternehmen
- Markteinführungsdarlehen (MEP-D) für die Einführung innovativer Produkte
- Nachrangdarlehen Invest (ND-Invest) - für Wachstumsprojekte
- Digitalisierungsdarlehen (Digi-D) - für Digitalisierungsvorhaben
Mit der ab sofort möglichen Antragstellung für das Markteinführungsdarlehen (MEP-D) und das Digitalisierungsdarlehen (Digi-D) startet die Förderung aus dieser neuen Richtlinie.
Die Antragstellung erfolgt über das SAB-Förderportal.
Hinweise zum Markteinführungsdarlehen (MEP-D).
Informationen zum Digitalisierungsdarlehen (Digi-D).
Die IHK Dresden begleitet Sie beratend bei der Vorbereitung Ihrer Vorhaben und für Recherchen geeigneter Förderprogramme und deren Beantragung.
Sprechen Sie uns gern an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.