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Innovation & Digitalisierung

Innovation ist ein Schlüssel zur nachhaltigen Sicherung von wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit. Wir unterstützen bei allen Fragen rund um Forschung, Entwicklung, Innovation und Digitalisierung. Unser Know-how und unsere Branchenkenntnis stehen Ihnen in allen Phasen des Innovationsprozesses von der ersten Idee bis zur Markteinführung zur Verfügung.

Meldungen

NEU!

Förderung der Digitalisierung: Sachsen investiert bis zu zwölf Millionen Euro

28.11.2023

Die sächsische Staatsregierung hat am 21. November 2023 die Förderrichtlinie "Lokale Innovationsräume für Digitalisierung - LIfD" beschlossen, mit bis zu zwölf Millionen Euro aus dem "Fonds für digitale Teilhabe und schnelles Internet". Ziel ist die Schaffung von Innovationsräumen wie Co-Working-Flächen und Digitallaboren zur Vernetzung von Menschen, Projekten und Organisationen im Digitalisierungsbereich. Diese Räume sollen nicht nur Unternehmen ansprechen, sondern auch Bürger für digitale Themen interessieren und deren digitale Kompetenzen stärken.

Leitfaden für den Umgang mit generativen KI-Anwendungen wie ChatGPT

06.11.2023

Generative KI bezieht sich auf Systeme, die mithilfe vorhandener Daten neue Inhalte wie Texte, Bilder, Audio oder Codes erstellen können. Ein bekanntes Beispiel für generative KI ist ChatGPT. Die DIHK hat einen Leitfaden entwickelt, der Unternehmen dabei unterstützen soll, generative KI-Anwendungen, insbesondere ChatGPT, verantwortungsvoll und effektiv zu nutzen.

Sachsens Förderaufruf für die Validierung von Forschungsergebnissen zur Innovation

16.10.2023

Im vierten Förderaufruf, der bis Ende 2026 läuft, können Universitäten, Hochschulen und Forschungseinrichtungen aus Sachsen Projekte zur Validierung vielversprechender Forschungsergebnisse einreichen. Die Förderung umfasst einen Vorhabenzeitraum von bis zu 18 Monaten und maximal 250.000 Euro förderfähige Ausgaben. Bewerbungen für diese Runde sind bis zum 1. Dezember 2023 bei der Sächsischen Aufbaubank möglich.

Neue Förderrichtlinie "Darlehen für den Mittelstand"

07.10.2023

Der Freistaat Sachsen unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einem neuen Programm "Darlehen für den Mittelstand" (DFM). Insgesamt stehen 142 Millionen Euro an Kreditmitteln für KMU zur Verfügung.

Cybersecurity-Standards nach NIS-2: Was Unternehmen jetzt umsetzen müssen!

02.10.2023

Unternehmen müssen Anforderungen an Informationssicherheit, Risikomanagement und Cybersicherheit erfüllen, darunter regelmäßige Penetrationstests und Risikobewertungen. Die NIS-2 enthält auch Maßnahmen zur Sicherung von Lieferketten und Meldepflichten für Bedrohungen. Unternehmen sollten sich auf die NIS-2 vorbereiten, indem sie ein Risikomanagement und ein Vorfallmanagement etablieren und technische Maßnahmen ergreifen. Eine Zusammenarbeit mit Cybersecurity-Experten kann helfen, die Anforderungen zu erfüllen.

Neuer Förderaufruf: Pioniere im Bereich ökologische Innovationen gesucht

15.09.2023

Das Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) des BMWK bietet KMU und Forschungseinrichtungen die Möglichkeit, nicht-technische Innovationen umzusetzen.

Kontakt

Referent Technologie und Innovation

Alexander Reichel

Telefon:  0351 2802-127

Veranstaltungen und Webinare

docID: D

Cybersecurity-Standards nach NIS-2: Was Unternehmen jetzt umsetzen müssen!

Die NIS-2-Richtlinie der EU, die 2023 in Kraft trat, zielt darauf ab, die Cyberresilienz kritischer Infrastrukturen zu stärken, indem sie Unternehmen zur Erhöhung ihres Schutzes vor Cyberangriffen verpflichtet. Diese Richtlinie gilt für Betreiber kritischer Infrastrukturen, deren Ausfall erhebliche Störungen verursachen könnte. Die Umsetzung in nationales Recht obliegt den Mitgliedstaaten bis spätestens Oktober 2024.

Sollten Unternehmen die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie nicht erfüllen, könnten sie mit schwerwiegenden Folgen konfrontiert sein. Dazu gehören rechtliche Konsequenzen wie Geldstrafen, Reputationsschäden, Verlust von Geschäftsmöglichkeiten, erhöhte Risiken für Cyberangriffe und operationelle Störungen sowie das Risiko von Rechtsstreitigkeiten und Haftung. Es ist daher entscheidend, die Cybersicherheitsvorschriften der NIS-2 ernst zu nehmen und angemessene Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um diese Folgen zu vermeiden.

Was ist zu tun?
Zu den ersten Schritten gehört die Einrichtung eines Risikomanagements, das Schwachstellen und potenzielle Bedrohungen identifiziert. Unternehmen benötigen auch ein Vorfallmanagement, das bei einem Vorfall Gegenmaßnahmen ergreift und alle Meldepflichten erfüllt. Darüber hinaus müssen Unternehmen technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit ihrer Anlagen, Netzwerke, Systeme und Lieferketten zu erhöhen. Backup-Pläne und Business Continuity-Strategien sind ebenfalls erforderlich, um den Betrieb auch im Krisenfall aufrechtzuerhalten. Unternehmen können auch von der Zusammenarbeit mit internen oder externen Cybersecurity-Experten profitieren.

Weitere informationen erhalten Sie auf der Internetseite der DIHK-Bildungs-gGmbH.

Kontakt

Mitarbeiter Technologie und Innovation

Marcus Brünnel

Telefon: 0351 2802-138
Referent Technologie und Innovation

Alexander Reichel

Telefon: 0351 2802-127
docID: D125303