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Umwelt & Energie

Wir vertreten das Gesamtinteresse der Wirtschaft in der Diskussion über die Weiterentwicklung der Umwelt- und Energiepolitik, nehmen staatsentlastend öffentliche Aufgaben im Umweltbereich wahr und bieten zielgerichtet Informationen, Beratungen und Veranstaltungen an, um unseren IHK-Mitgliedsunternehmen Möglichkeiten zur Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes und der Ressourceneffizienz zu eröffnen.

Meldungen

Strompreispaket für das produzierende Gewerbe

10.11.2023

Mit dem Strompreispaket werden alle Unternehmen im produzierenden Gewerbe bei den Stromkosten entlastet. Die Maßnahmen setzen gezielt bei den Faktoren an, die die Energiekosten treiben. Sie überbrücken so den Zeitraum von etwa fünf Jahren, bis Erneuerbare Energien (insbesondere Sonnen- und Windenergie) besser ausgebaut sind. 
 

Umweltmanagementpreis für sächsische EMAS-Organisation

10.11.2023

Das Bundesumweltministerium hat am 8. November den Umweltmanagement-Preis 2023 an zehn deutsche Unternehmen für hervorragende Umweltleistungen verliehen. Das Umweltforschungszentrum Leipzig wurde in der Kategorie "Beste EMAS-Umwelterklärung" ausgezeichnet. 

Start des Reparaturbonus in Sachsen

06.11.2023

In Sachsen ist der Reparaturbonus gestartet. Antragsberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in Sachsen, die ihre privat genutzten Elektro- und Elektronikgeräte bei einem SAB-gelisteten Unternehmen reparieren lassen. Die nachträgliche Listung von Reparaturbetrieben ist jederzeit möglich.

Einwegkunststofffonds: Bundestag beschließt Abgabensätze

10.10.2023

Der Bundestag hat die Höhe der Abgabensätze für den neuen Einwegkunststofffonds beschlossen. Damit wurde nicht nur die Höhe für die von Herstellern zu zahlende Einwegkunststoffabgabe verbindlich festgelegt, sondern auch das Punktesystem für die Auszahlung der Mittel zur Beseitigung des Litterings an die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger definiert.

Energieeffizienzgesetz beschlossen

05.10.2023

Am 21. September 2023 hat der Bundestag das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG) in einer vom federführenden Ausschuss für Klimaschutz und Energie geänderten Fassung beschlossen. Mit dem EnEfG werden erstmalig verbindliche Energieeffizienz- bzw. Energieeinsparziele gesetzlich normiert. Es beinhaltet außerdem konkrete Effizienzmaßnahmen für die öffentliche Hand, für Unternehmen und es definiert Effizienzstandards für Rechenzentren. Mit dem Effizienzgesetz sollen die Vorgaben der überarbeiteten EU-Energieeffizienzrichtlinie umgesetzt werden, dabei geht es aber zum Teil deutlich über die EU-Vorgaben hinaus. 

Preisbremsen - E-Mail Adressen für Mitteilungspflichten bekanntgegeben

26.09.2023

Nachdem das Bundeswirtschaftsministerium am 31. August die Vergabe der Prüfbehörde für die Energiepreisbremsen nach § 2 Nummer 17 StromPBG bzw. § 2 Nummer 11 EWPBG an die PricewaterhouseCoopers GmbH bekanntgegeben hat, ist mit der Bereitstellung der Internetpräsenz (https://pruefbehoerde.pwc.de/) zwischenzeitlich auch deren operativer Betrieb gestartet. Die Prüfbehörde ist im Wesentlichen für folgende Sachverhalte da: Einhaltung der beihilferechtlichen Höchstgrenzen, Einhaltung der Verpflichtung zum Erhalt von Arbeitsplätzen sowie das Boni- und Dividendenverbot für gewerbliche Energieverbraucher. Ihr wurde außerdem die Bearbeitung der Anträge sogenannter atypischer Verbräuche nach § 12b StromStG bzw. § 37a EWPBG übertragen.

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Veranstaltungen und Webinare

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Preisbremsen - E-Mail Adressen für Mitteilungspflichten bekanntgegeben

Für die gesetzlich vorgesehenen Mitteilungspflichten an die Prüfbehörde stehen vorerst die bekannten Mail-Adressen zur Verfügung:
  Für Rückfragen erreichen Sie die Prüfbehörde unter +49 30 2636 1111 bzw. de_pruefbehoerde_epb@pwc.com

Zusätzliche Entlastungsbeträge zum Ausgleich atypischer Minderverbräuche

Über das digitale Antragsportal der Prüfbehörde wurde nun auch die Möglichkeit zur Beantragung zusätzlicher Entlastungsbeträge bei atypischen Verbräuchen nach § 12b StromStG bzw. § 37a EWPBG geschaffen. Weitere Informationen dazu wurden kürzlich veröffentlicht: https://pruefbehoerde.pwc.de/assets/20230920_Pruefbehoerde_Antragsportal_vf.pdf.

Die Regelungen zum atypischen Verbrauch richten sich an Letztverbraucher von Strom und leitungsgebundenem Erdgas sowie (End-)Kunden von Wärme, deren Verbrauch in Folge der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie oder in Folge der Flutkatastrophe in 2021 um mindestens 40 Prozent geringer als in 2019 gewesen ist. Damit wird möglichen negativen Effekten der Ableitung des Entlastungsbetrages auf der Basis des Verbrauchs des Jahres 2021 Rechnung getragen. Die Antragstellung ist nur noch bis zum 30. September 2023 möglich.

Folgende Voraussetzungen müssen für die Beantragung erfüllt sein: Leistungsgemessene Gas- und Stromkunden (RLM) sowie Wärmekunden > 1.500.000 kWh können bei der Prüfbehörde einen Antrag auf Gewährung eines zusätzlichen Entlastungsbetrages stellen, wenn
  • Corona-Überbrückungshilfen oder Mittel aus dem Fonds "Aufbauhilfe 2021" bzw. entsprechende Versicherungsleistungen bezogen wurden.
  • der gemessene Energieverbrauch an der Entnahmestelle 2021 mindestens 40 Prozent niedriger war als 2019.
  • die Höchstgrenze von zwei Millionen Euro voraussichtlich nicht überschritten wird.
  • der zusätzliche Entlastungsbetrag mindestens 10.000 Euro (Gas und Wärme) bzw. 1.000 Euro (Strom) beträgt sowie
  • die sonstigen beihilferechtlichen Regelungen eingehalten werden.

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