Ziel des Verpackungsgesetzes ist es, das hochwertige Recycling zu fördern, um Ressourcen zu schonen und die Auswirkungen von Verpackungsabfällen auf die Umwelt zu reduzieren. Das kann nur gelingen, wenn Unternehmen ihre Verpackungen recyclinggerecht gestalten und diese auch in der Recyclingpraxis tatsächlich verwertet werden.
So wie Unternehmen ihre Verpackungen mit deren Beschaffenheiten designen, müssen auch Anlagentechnologien, Prozesstechniken und deren Kapazitäten den jeweiligen Materialerfordernissen angepasst werden. Daher regelt das Verpackungsgesetz, dass nur bei Vorhandensein einer funktionierenden Recyclinginfrastruktur eine Verpackung als recyclingfähig eingestuft werden darf.
Im Rahmen einer Studie des Umweltbundesamtes werden jährlich wissenschaftlich die konkreten Sortier- und Recyclingkapazitäten für die unterschiedlichen Verpackungsarten ermittelt. Die Ergebnisse fließen in die Fortentwicklung des Mindeststandards ein. Insbesondere werden differenziert nach Verpackungsarten quantitative Aussagen zur Verfügbarkeit bestehender Sortier- und Verwertungsstrukturen getroffen. Auf dieser Basis ist bereits heute im Mindeststandard geregelt, in welchen Fällen es eines Einzelnachweises zum tatsächlichen Recycling bedarf.
Weitere Informationen sind auf den Internetseiten der
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Hier nachzulesen ist die
aktuelle Ausgabe des Mindeststandards.
(Quelle: ZSVR, bearbeitet Katrin Ullrich)