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Finanzierung & Förderung

Mann zeigt auf eine aufsteigende Grafik
Ihr Unternehmen entwickelt sich so dynamisch, dass Sie weiteres Kapital benötigen, um Ihren Vorsprung zu sichern und Ihr Wachstum zu beschleunigen? Sie möchten in neue Maschinen investieren, ein eigenes Gewerbegrundstück kaufen oder international expandieren und suchen nach einem passenden Finanzierungsweg? Um Ihre innovative Produktentwicklung umzusetzen, suchen Sie Finanzierungspartner? Die Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten sind vielfältig und nicht immer leicht durchschaubar. Die IHK Dresden unterstützt Sie neben der projektbezogenen Recherche geeigneter Fördermittel auch mit der Erarbeitung individueller Finanzierungsvorschläge für Ihr Vorhaben. Ebenso kennen wir uns gut mit dem Antragsverfahren der zumeist sächsischen Fördermittel aus und bringen diese Kompetenzen gern für eine Durchsicht Ihrer Fördermittel-Antragsunterlagen ein. So können Fehler oder Unvollständigkeiten im Antragsverfahren vermieden werden und zeitverzögernde Rückfragen des Fördermittelgebers entfallen. Sie kommen schneller zum Erfolg.
Mikrodarlehen für Existenzgründer und junge Unternehmen (MKD)

Meldungen

Corona- Überbrückungshilfen sowie November- und Dezemberhilfen – Schlussabrechnung nicht vergessen!

28.09.2023

Die Anträge auf Überbrückungshilfen sowie November- und Dezemberhilfen, die über prüfende Dritte eingereicht wurden, sind häufig auf Basis von Umsatzprognosen und prognostizierten Kosten bewilligt worden. Auf Grundlage der tatsächlichen Umsatzzahlen und Fixkosten muss bis zum 31. Oktober 2023 (verlängert) eine Schlussabrechnung durch einen prüfenden Dritten eingereicht werden.

Preisbremsen - E-Mail Adressen für Mitteilungspflichten bekanntgegeben

26.09.2023

Nachdem das Bundeswirtschaftsministerium am 31. August die Vergabe der Prüfbehörde für die Energiepreisbremsen nach § 2 Nummer 17 StromPBG bzw. § 2 Nummer 11 EWPBG an die PricewaterhouseCoopers GmbH bekanntgegeben hat, ist mit der Bereitstellung der Internetpräsenz (https://pruefbehoerde.pwc.de/) zwischenzeitlich auch deren operativer Betrieb gestartet. Die Prüfbehörde ist im Wesentlichen für folgende Sachverhalte da: Einhaltung der beihilferechtlichen Höchstgrenzen, Einhaltung der Verpflichtung zum Erhalt von Arbeitsplätzen sowie das Boni- und Dividendenverbot für gewerbliche Energieverbraucher. Ihr wurde außerdem die Bearbeitung der Anträge sogenannter atypischer Verbräuche nach § 12b StromStG bzw. § 37a EWPBG übertragen.

Stadt Dresden - Cityfonds fördert kreative Projekte zur Belebung der Innenstadt

25.09.2023

Mit dem im Rahmen des Bundesprogramms "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren" eingerichteten Cityfonds möchte die Stadt Dresden in den Jahren 2023 - 2025 kleine Projekte zur Entwicklung der Innenstadt fördern. Anträge für das Jahr 2023 müssen bis zum 15. Oktober 2023 eingereicht werden.

Förderrichtlinie Energie und Klima

21.09.2023

Am 4. Juli 2023 ist die Förderrichtlinie Energie und Klima (FRL EuK/2023) über die Gewährung von Fördermitteln für Maßnahmen zur Bewältigung der Energiewende, zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung im Freistaat Sachsen in Kraft getreten. Antragstellungen sind voraussichtlich Ende September möglich.

Neuer Förderaufruf: Pioniere im Bereich ökologische Innovationen gesucht

15.09.2023

Das Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) des BMWK bietet KMU und Forschungseinrichtungen die Möglichkeit, nicht-technische Innovationen umzusetzen.

Wieder mehr ZIM-Förderanträge möglich durch Aufhebung der 24-Monats-Regel

15.09.2023

Ab sofort sind im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) der Bundesregierung wieder zwei Bewilligungen pro Unternehmen innerhalb von zwölf Monaten möglich.

Kontakt

Referentin Unternehmensfinanzierung/Förderung

Ute Zesewitz

Telefon:  0351 2802-147

Veranstaltungen und Webinare

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46 Millionen Euro für Business-Angel-Bonus und Akzeleratorenförderung in Sachsen

Mit den Förderrichtlinien schafft das sächsische Wirtschaftsministerium neue Angebote im EFRE und JTF im Rahmen einer innovativen Gründungsförderung. Ziel des »Business-Angel-Bonus« ist es, privates Kapital für die Finanzierung von Start-up-Gründungen in den vom Kohleausstieg betroffenen sächsischen Regionen zu erschließen. Die Unternehmensgründungen sollen zum Aufbau von Wertschöpfung und Beschäftigung in zukunftsfähigen Geschäftsfeldern beitragen. Zu diesem Zweck können aus dem JTF unter anderem produktive Investitionen in Start-ups gefördert werden, die zur Diversifizierung, Modernisierung und Umstellung der Wirtschaft auf Geschäftsmodelle und Produktionsverfahren dienen, die in Zukunft wettbewerbsfähig sind. Der Fokus liegt auf digitalen und grünen Geschäftsfeldern. Das Fördergebiet des JTF umfasst im Lausitzer Revier die Landkreise Bautzen und Görlitz, im Mitteldeutschen Revier die Landkreise Nordsachsen, Leipzig und die Kreisfreie Stadt Leipzig sowie die Kreisfreie Stadt Chemnitz.

Programmstart für den Business-Angel-Bonus soll bereits im Juni bei der Bewilligungsstelle Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB) sein. Mit Hilfe der Akzeleratorenförderung sollen Aufbau und Markteintritt junger Unternehmen beschleunigt, unternehmerisches Know-how vermittelt und durch gezielte Vernetzung die Grundlagen für eine erfolgreiche Unternehmensentwicklung geschaffen werden. Akzeleratoren sind Einrichtungen, die Start-ups für drei bis zwölf Monate in sogenannte Start-up-Klassen aufnehmen, ihnen Büroräume, technische Infrastruktur und strukturierte Schulungsmaßnahmen sowie eine intensive Betreuung durch Mentoren anbieten. Förderstart ist voraussichtlich im 3. Quartal 2023. Nähere Informationen zu beiden Programmen folgen auf der Webseite der Sächsischen Aufbaubank und in unserem Newsletter.

Quelle: www.medienservice.sachsen.de

Kontakt

Referentin Unternehmensfinanzierung/Förderung

Ute Zesewitz

Telefon: 0351 2802-147
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