Zur Unterstützung der Modernisierung und Bereitstellung von Räumen für die Kultur- und Kreativwirtschaft stellt die Landeshauptstadt Dresden im Rahmen der Kreativraumförderung Mittel bereit, welche Maßnahmen und Projekte unterstützen, die zur Verbesserung der Raumsituation von Akteuren der Kultur- und Kreativwirtschaft beitragen. Gefördert werden zum Beispiel baukonstruktive Einbauten, Grundkonstruktionen oder auch der Kauf und die Installation von Elektrik und Telekommunikationsinfrastruktur. Gleiches gilt für Lärm- und Lichtschutz, Wärmeversorgungsanlagen, lufttechnische Anlagen und komplette Ton- und Lichtanlagen.
Antragsberechtigt sind Einzelunternehmen sowie Klein- und Kleinstunternehmen mit bis zu 49 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Fördersumme ist auf maximal 50 Prozent des förderfähigen Investitionsvolumens begrenzt, beträgt mindestens 500 Euro, höchstens aber 5.000 Euro. In berechtigten Ausnahmefällen kann die Förderung bis zu 10.000 Euro betragen. Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und wird als nicht rückzahlungspflichtiger Zuschuss gewährt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Alle Informationen zur Beantragung sowie die Kontaktdaten zur Landeshauptstadt Dresden, Amt für Wirtschaftsförderung finden Sie unter
www.dresden.de.