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Merkblatt zur unternehmerischen Nachhaltigkeit

Die auf EU-Ebene erlassene CSRD-Richtlinie wird bis spätestens Mai 2025 in deutsches Recht umgesetzt. Das wird dazu führen, dass mehr Unternehmen Nachhaltigkeitsberichte erstellen müssen und indirekt durch Verpflichtungen ihrer Kundschaft und Lieferanten dazu aufgefordert werden. Gleichzeitig beeinflusst die EU-Taxonomie die Nachhaltigkeit bei Investitionen. Schon heute existieren Kredite und Darlehen, bei denen die Umsetzung von Umwelt- oder Nachhaltigkeitsstandards besondere Zuschüsse ermöglichen.

Aufgrund der zunehmenden Bedeutung hat die IHK Dresden ein Merkblatt erstellt, das einen Überblick über das Thema und die wichtigsten Gesetzgebungen gibt sowie Informationen über Nachhaltigkeitsberichte sowie erste Schritte zu einem Nachhaltigkeitsmanagement bietet.

Merkblatt Schritt für Schritt zur Nachhaltigkeit
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