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Härtefallprogramm für sächsischen Mittelstand gestartet

Auf der Website der SAB sind detaillierte Informationen zum Programm sowie eine Berechnungshilfe verfügbar, mit der Unternehmen ihre Antragsberechtigung sowie die Höhe der Unterstützungsleistung errechnen können.

Folgende Voraussetzungen sind zu beachten:
  • Härtefallhilfe 2022
    Ein Härtefall wird in folgenden Fällen vermutet:
    • Der durchschnittliche Einkaufspreis pro Handelseinheit für den in 2022 jeweils verbrauchten Energieträger beträgt das Dreifache des durchschnittlichen Einkaufpreises pro Handelseinheit für den in 2021 jeweils verbrauchten Energieträger.
    • Der Mindestbetroffenheitsgrad des jeweiligen Energieträgers beträgt mindestens 0,2.
    • Pro Energieträger beträgt der Mindestförderbetrag 2.500 Euro und insgesamt höchstens 100.000 Euro.
  • Härtefallhilfe Plus 2022 bzw. 2023
    • Leistungszeitraum Härtefallhilfe Plus 2022: Juli bis Dezember 2022.
    • Leistungszeitraum Härtefallhilfe Plus 2023: Januar bis Dezember 2023. 
    • Der durchschnittliche Einkaufspreis pro Handelseinheit für den im Kalenderjahr des Leistungszeitraums jeweils verbrauchten Energieträger beträgt das Doppelte des durchschnittlichen Einkaufpreises pro Handelseinheit für den in 2021 jeweils verbrauchten Energieträger.
    • Die Energieintensität (gesamt) für 2021 beträgt mindestens 0,05.
    • Für das Unternehmen liegt bis April 2024 eine positive Fortführungsprognose vor.
    • Die Mindestförderung beträgt pro Antrag 2.500 EEuro (Bagatellgrenze) und höchstens 100.000 Euro bzw. 500.000 Euro bei Beteiligung der Härtefallkommission.
    • Die Leistungen der Härtefallhilfe 2022 werden angerechnet.
Weitere Informationen sowie das Formular zur Beantragung finden Sie unter www.sab.sachsen.de

Kontakt

Referentin Unternehmensfinanzierung/Förderung

Ute Zesewitz

Telefon: 0351 2802-147
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