Die Ressorts des Interministeriellen Ausschusses (IMA) haben nunmehr entschieden, in begründeten Ausnahmefällen und auf Einzelfallbasis auf die Anzahlung auf Lokalkosten zu verzichten. Voraussetzung hierfür ist zum einen, dass der Exporteur plausibel darlegen kann, dass er sich bei dem konkreten Projekt in Konkurrenz zu Mitbewerbern befindet, die vermutlich eine
ECA-Finanzierung ohne Anzahlungserfordernis auf Lokalkosten anbieten können. Zum anderen muss die Bonität des ausländischen Abnehmers (und bei staatlichen Bestellern die Schuldentragfähigkeit des Landes) eine entsprechende Reduktion der Anzahlung unter Risikogesichtspunkten zulassen.
Quelle: AGA-Report / Euler Hermes Aktiengesellschaft