Gefördert wird der Aufbau von elektrischen Fahrzeugflotten von Unternehmen, Verbänden und Vereinen. Ziel der Förderung ist es, einen wesentlichen Beitrag zur Elektrifizierung von Fahrzeugflotten zu leisten und die relevanten Akteure sachgerecht bei der Umstellung ihrer Fuhrparke zu unterstützen.
Gefördert werden in diesem Aufruf ausschließlich straßengebundene Elektrofahrzeuge der europäischen Fahrzeugklassen
- M1
- L2e, L5e, L6e und L7e, sowie die dazugehörige Ladeinfrastruktur
Nicht gefördert werden:
- Alle Fahrzeuge, die nicht den Fahrzeugklassen M1, L2e, L5e, L6e, L7e entsprechen
- Fahrzeuge der Klassen M2, M3 und Fahrzeuge der Klassen N1, N2, N3
- Sonderfahrzeuge, Schienenfahrzeuge, Hybride, Plug-In-Hybride
- Fahrzeuge mit Antriebsbatterie auf Bleibasis
- Personenkraftwagen mit einem Netto-Listenpreis von 65.000 Euro oder höher
- Leasingraten oder Mietkosten
- Beschaffung von Ladeinfrastruktur und Installation von Ladeinfrastruktur
Weitere Hinweise zu Fördervolumen, Antragstellung und Einreichung der Anträge finden Sie unter
https://www.ptj.de/lw_resource/datapool/systemfiles/cbox/5654/live/lw_bekdoc/foerderaufruf_bmdv_fahrzeuge_lis_2023-03.pdf.