Ausgehend von einer kooperativen, vertrauensvollen und wertschätzenden Kommunikation zwischen den Unternehmen, den steuerberatenden Berufen und der Finanzverwaltung sieht das Strategiepapier als Kernpunkte vor:
- zeitnahe Abgabe der Steuererklärungen;
- verbindliche Absprachen zum zeitlichen Ablauf und termingerechte Beantwortung von Prüferfragen;
- einen optimierten Datenaustausch;
- künftig wieder verstärkt Betriebsprüfungen in den Unternehmen;
- Einbeziehung betriebsinterner Steuerkontrollsysteme (Tax-Management-Compliance-System), die die Einhaltung steuerlicher Pflichten im Unternehmen sicherstellen sollen, so dass sich im optimalen Fall die Prüfung auf die Steuerkontrollsysteme beschränken kann.
Zurzeit umfassen Betriebsprüfungen in Sachsen in der Regel drei zusammenhängende Besteuerungszeiträume (Kalenderjahre). Der Zeitraum der Prüfung beginnt erst mit Eingang der Steuererklärung des letzten zu prüfenden Jahres. Abhängig von der Abgabe der Steuererklärung durch das Unternehmen kann es passieren, dass eine Betriebsprüfung erst fünf Jahre nach Ablauf des ersten zu prüfenden Jahres begonnen werden kann.
Strategiepapier zur Vereinfachung des Steuervollzuges (nicht barrierefrei)