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Verkehr

Die deutsche Wirtschaft ist hoch entwickelt und stark arbeitsteilig. Sie benötigt ein leistungsfähiges Verkehrssystem, um die Mobilität von Personen und Gütern zu sichern. Die IHK leistet hierzu ihren Beitrag. Zur Verkehrsarbeit gehören zum einen die hoheitlichen Aufgaben, die der Gesetzgeber an die IHKs delegiert hat. Hierzu zählt vor allem die Abwicklung von Prüfungen in den Bereichen Güterkraftverkehr, Omnibusverkehr, Taxi und Mietwagenverkehr, Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragte. Der andere Arbeitsschwerpunkt ist die politische Arbeit. Dabei setzt sich die IHK für die Schaffung eines leistungsfähigen Verkehrssystems ein.

Meldungen

Förderung von digitalen Mobilitätslösungen

22.05.2023

Seit dem 22. Mai 2023 können Kommunen, Landkreise, kommunale Verkehrsbetriebe sowie Zweckverbände und Verkehrsverbünde Förderanträge im Rahmen der Förderrichtlinie "Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme" einreichen. 

Verkehrsportal der Stadt Dresden ist online gegangen

17.05.2023

Mit einem neuen Themenstadtplan stellt die Stadt Dresden ab sofort unterschiedliche Informationen zu allen Verkehrsträgern in einem Verkehrsportal dar.

Ausbau der Bundesautobahn 4 weiter offen

12.05.2023

In den nächsten Jahren ist nicht mit einer  wesentlichen Verbesserung der Durchlässigkeit der Autobahn zwischen Görlitz und Dresden zu rechnen. Anfang des Jahres hatte der Bund klargestellt, dass es den schon länger avisierten Ausbau des Teilstückes Dresden-Görlitz der BAB 4 nicht geben wird. Auf das Drängen der Kommunalpolitik, die von Seiten der IHK Dresden ausdrückliche Unterstützung erfährt, wurde seitens des zuständigen Bundesverkehrsministeriums noch einmal präzisiert.

Förderung Betriebliches Mobilitätsmanagement

03.05.2023

Seit dem 2. Mai 2023 fördert das Bundesverkehrsministerium durch das Bundesamt für Logistik und Mobilität Maßnahmen für ein besseres Mobilitätsmanagement in Betrieben. 

Aktuelle Klimaschutzbeschlüsse der Bundesregierung

04.04.2023

Für die Verkehrsbranche dürften die angekündigten Mauterhöhungen im Jahr 2024 von Bedeutung werden. Bei einem Aufschlag von geplanten 200 Euro pro Tonne ausgestoßenem Kohlenstoffdioxid dürften nicht unerhebliche Mehrkosten entstehen. Hinzu kommt die Absenkung der Mautgrenze von 7,5 auf 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse. Erleichterungen soll es für klimafreundliche Fahrzeuge geben, deren Einführung forciert werden soll.

Sachsen verlängert Ausnahmeregelung für ukrainische Fahrzeuge

04.04.2023

Nach § 20 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) müssen Fahrzeuge grundsätzlich ein Jahr nach Grenzübertritt in Deutschland zugelassen werden. Abweichend von dieser Regelung dürfen in der Ukraine zugelassene Fahrzeuge, für die eine dort gültige Zulassungsbescheinigung vorliegt sowie ein ausreichender Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz nachgewiesen wird, weiter am Straßenverkehr teilnehmen.

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49-Euro-Ticket als Jobticket auch für kleine Unternehmen

Die bisherige Grenze von mindestens 30 Nutzer*innen in einem Unternehmen findet dabei keine Anwendung mehr. Das bedeutet, dass auch kleinere Unternehmen ihren Mitarbeitenden ein vergünstigtes ÖPNV-Ticket zur Verfügung stellen können.

Das Ticket wird zum 1. Mai 2023 eingeführt, bestellt werden kann ab 3. April 2023. Weitere Informationen zum Deutschlandticket finden Sie auf der Internetseite des Zweckverbandes Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien oder auf der Interneseite der Dresdner Verkehrsbetriebe.

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