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Förderrichtlinie zu Klimaschutzverträgen

Interessenten können sich melden

Der Text wird so lange noch nicht öffentlich gemacht. Der weitere Zeitplan hängt davon ab, wie schnell die Ressortabstimmung und das seit November laufende Notifizierungsverfahren bei der Europäischen Kommission abgeschlossen werden können. Das BMWK möchte die Klimaschutzverträge so schnell wie möglich, möglicherweise schon im April, starten. Das Vorverfahren für die Interessenbekundung wird vorbereitet.

Änderungen an der Förderrichtlinie

Die überarbeitete Förderrichtlinie zu den Klimaschutzverträgen enthalten nach Angaben des BMWK einige wichtige Änderungen, insbesondere:
  • Das Programm soll nun auch Unternehmen mit kleineren Produktionsanlagen offenstehen. Die Referenzanlage muss nun nur noch 10.000 Tonnen CO2 pro Jahr ausstoßen (in der ersten Version waren es 30.000 Tonnen). Darüber hinaus können sich mehrere kleine Anlagen gemeinsam als Konsortium für eine Förderung bewerben.
  • Das Verfahren wurde an einigen Stellen vereinfacht. Die gilt zum einen für die Berechnung bei Zahlungen für substituierbare Energieträger - nur der tatsächliche Verbrauch wird noch berücksichtigt. Zum anderen ist der Abzug des grünen Mehrwerts nicht mehr obligatorisch, sondern eine Option von Seiten der Bewilligungsbehörde. Der Abzug von 60 Prozent des grünen Mehrerlöses erfolgt auf Basis eines Gutachtens.
  • Die Berechnungsformeln bleiben gültig. Die Unternehmen sollen durch ein klares und einfaches Bewerbungs-, Vergabe- und Kontrollverfahren vor unvorhergesehenen Preisrisiken geschützt werden.
  • Vereinfachte Regeln für die emissionsintensive Industrie: Die Unternehmen sollen 36 Monate Zeit für die Errichtung von Anlagen haben. Der Klimaschutzvertrag kann beendet werden, sofern das grüne Produkt preissetzend geworden ist.
  • Die Voraussetzungen für die eingesetzte Energie wurden verschärft: Die Unternehmen müssen vollständig grünen Strom verwenden, um einen Klimaschutzvertrag zu erhalten. Bei der Verwendung von Wasserstoff müssen die Treibhausgasemissionen um 73 Prozent geringer sein als bei Produktionsverfahren, bei denen direkt fossile Energie eingesetzt wird.
Interessenbekundung

Für den weiteren Prozess möchte das BMWK einen Verteiler für Verbände und Unternehmen aufsetzen, die an Klimaschutzverträgen interessiert sind. Bitte melden Sie sich bei uns, wenn das auf Ihr Unternehmen zutrifft.

Kontakt

Referatsleiterin Energie, Umwelt, Technologie

Dr. Cornelia Ritter

Telefon: 0351 2802-130
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