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Energiekrise

Gaskrise
Die Gefahr eines Gaslieferstopps und damit massiver wirtschaftlicher Probleme beschäftigt die Unternehmen. Die IHK Dresden bietet Ihnen an dieser Stelle kompakte Informationen zur aktuellen Situation.

Meldungen

Härtefallprogramm für sächsischen Mittelstand gestartet

18.04.2023

Das Härtefallprogramm für Unternehmen in Sachsen, die von der Energiepreiskrise besonders betroffen sind, ist am 18. April gestartet. Der Freistaat hat im März die dafür erforderliche Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund abgeschlossen. Rund 20 Millionen Euro stehen für die sächsischen Härtefälle zur Verfügung. Die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB) ist die Bewilligungsstelle für das KMU-Härtefallprogramm in Sachsen. 

Förderrichtlinie zu Klimaschutzverträgen

13.03.2023

Nach der Konsultation zum Entwurf der Förderrichtlinie zu Klimaschutzverträgen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Richtlinie überarbeitet. Während die Ressortabstimmung und das Notifizierungsverfahren bei der Europäischen Kommission noch laufen, bereitet das BMWK ein Verfahren für die Interessenbekundung vor.

Kontakt

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Förderrichtlinie zu Klimaschutzverträgen

Interessenten können sich melden

Der Text wird so lange noch nicht öffentlich gemacht. Der weitere Zeitplan hängt davon ab, wie schnell die Ressortabstimmung und das seit November laufende Notifizierungsverfahren bei der Europäischen Kommission abgeschlossen werden können. Das BMWK möchte die Klimaschutzverträge so schnell wie möglich, möglicherweise schon im April, starten. Das Vorverfahren für die Interessenbekundung wird vorbereitet.

Änderungen an der Förderrichtlinie

Die überarbeitete Förderrichtlinie zu den Klimaschutzverträgen enthalten nach Angaben des BMWK einige wichtige Änderungen, insbesondere:
  • Das Programm soll nun auch Unternehmen mit kleineren Produktionsanlagen offenstehen. Die Referenzanlage muss nun nur noch 10.000 Tonnen CO2 pro Jahr ausstoßen (in der ersten Version waren es 30.000 Tonnen). Darüber hinaus können sich mehrere kleine Anlagen gemeinsam als Konsortium für eine Förderung bewerben.
  • Das Verfahren wurde an einigen Stellen vereinfacht. Die gilt zum einen für die Berechnung bei Zahlungen für substituierbare Energieträger - nur der tatsächliche Verbrauch wird noch berücksichtigt. Zum anderen ist der Abzug des grünen Mehrwerts nicht mehr obligatorisch, sondern eine Option von Seiten der Bewilligungsbehörde. Der Abzug von 60 Prozent des grünen Mehrerlöses erfolgt auf Basis eines Gutachtens.
  • Die Berechnungsformeln bleiben gültig. Die Unternehmen sollen durch ein klares und einfaches Bewerbungs-, Vergabe- und Kontrollverfahren vor unvorhergesehenen Preisrisiken geschützt werden.
  • Vereinfachte Regeln für die emissionsintensive Industrie: Die Unternehmen sollen 36 Monate Zeit für die Errichtung von Anlagen haben. Der Klimaschutzvertrag kann beendet werden, sofern das grüne Produkt preissetzend geworden ist.
  • Die Voraussetzungen für die eingesetzte Energie wurden verschärft: Die Unternehmen müssen vollständig grünen Strom verwenden, um einen Klimaschutzvertrag zu erhalten. Bei der Verwendung von Wasserstoff müssen die Treibhausgasemissionen um 73 Prozent geringer sein als bei Produktionsverfahren, bei denen direkt fossile Energie eingesetzt wird.
Interessenbekundung

Für den weiteren Prozess möchte das BMWK einen Verteiler für Verbände und Unternehmen aufsetzen, die an Klimaschutzverträgen interessiert sind. Bitte melden Sie sich bei uns, wenn das auf Ihr Unternehmen zutrifft.

Kontakt

Referatsleiterin Energie / Umwelt / Technologie

Dr. Cornelia Ritter

Telefon: 0351 2802-130
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