Ziel der
europäischen Einwegkunststoffrichtlinie ist es, die Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt zu mindern.
Mit dem
Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) sollen Hersteller von einigen Einwegkunststoffartikeln in einen staatlichen Fonds einzahlen und sich so an den Kosten für die Sammlung und Entsorgung der gesammelten Abfälle oder auch für Reinigungsaktionen im öffentlichen Raum beteiligen.
Betroffen sind unter anderem:
- Getränkebecher
- leichte Kunststofftragetaschen
- Verpackungen für Lebensmittel zum Sofortverzehr
- Filterzigaretten
- Feuchttücher
- Luftballons
Die zu tragenden Kosten variieren je nach Einwegkunststoffprodukt und werden in einer gesonderten Verordnung festgelegt.
Für Hersteller der im Anhang 1 des Gesetzesentwurfs aufgeführten Produkte werden auch Registrierungs- und Meldepflichten eingeführt.
Die Zustimmung des Bundesrates vorausgesetzt, tritt das
EWKFondsG voraussichtlich im April 2023 in Kraft, die Einwegkunststoffabgabe muss erstmals ab 01. Januar 2024 entrichtet werden.
Weitere Informationen zum Gesetzgebungsverfahren sind unter
https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-umsetzung-von-artikel-8-absatz-1-bis-7/293085 zu finden.