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Recht & Steuern

Mitgliedsunternehmen der Kammer und Existenzgründer werden zu allgemeinen Rechts- und Steuerfragen beraten und erhalten Auskünfte und Informationen zur aktuellen Rechtslage. Die IHK Dresden bestellt Sachverständige und vertritt mit Stellungnahmen zu Gesetzgebungen das Gesamtinteresse der regionalen Wirtschaft oder einzelner Branchen. Die IHK fördert Chancengleichheit und fairen Wettbewerb. Weiterhin unterstützt sie Unternehmen bei ihrem Markteintritt und in ihrer Entwicklung. Die IHK Dresden ist Mitglied im Bündnis zur Verbreitung alternativer Konfliktlösungsverfahren in Sachsen.

Meldungen

Keine Angst vor dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz!

12.05.2023

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz werden erstmals auch Unternehmen verpflichtet, in ihren Lieferketten die Einhaltung von Menschenrechten, Arbeitnehmerschutz und Umweltschutz zu kontrollieren. Dafür schreibt das Gesetz verschiedene Sorgfaltspflichten fest, die vor allem große Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitern (ab 2023) bzw. 1.000 Mitarbeitern (ab 2024) einhalten müssen.

Das Ende des Einsichtsrechts der Öffentlichkeit in das Transparenzregister

06.04.2023

Durch die Schaffung des deutschen Transparenzregisters auf Grundlage der 5. EU-Geldwäscherichtlinie sollten Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verhindert werden. Der EuGH kritisierte jüngst die damit im Zusammenhang stehenden Regelungen, welche allen Mitgliedern der Öffentlichkeit unbeschränkt freien Zugang zu Informationen über die wirtschaftlichen Eigentümer ermöglichen. Mit der Transparenzregistereinsichtnahmeverordnung (TrEinV) vom 16. März 2023 ist ein Einsichtsrecht der Öffentlichkeit in das Transparenzregister entgegen der Regelung in § 23 Absatz 1 Nummer 3 Geldwäschegesetz nun entfallen. Die persönlichen Daten der Unternehmer im Transparenzregister sind somit vor einer Einsichtnahme durch jedermann geschützt, allerdings können sie sich auf diesem Weg auch nicht mehr über die hinter einem potenziellen Vertrags- und Geschäftspartner stehenden wirtschaftlich berechtigten Eigentümer informieren.

Gemeinsames Strategiepapier der sächsischen IHKs und des Landesamtes für Steuern und Finanzen

15.03.2023

Am 9. März 2023 haben Karl Köll, Präsident des sächsischen Landesamtes für Steuer und Finanzen, und Dr. Andreas Sperl, Präsident der Industrie- und Handelskammer (IHK) Dresden, im Beisein von Sachsens Finanzminister Hartmut Vorjohann in der IHK zu Leipzig ein gemeinsames Strategiepapier zum Steuervollzug unterzeichnet. Hauptziel des Papieres ist es, Betriebsprüfungen und damit den Steuervollzug einfacher und effizienter zu gestalten. Das spart Ressourcen sowohl bei den sächsischen Unternehmen als auch in der Finanzverwaltung und schafft für beide Seiten schneller Rechtssicherheit bei der Feststellung der zu zahlenden Steuern.  

Geldspielgeräte in der Gastronomie: Seit 1. Juli 2021 Pflicht zur Teilnahme am Spielersperrsystem

07.03.2023

Das Aufstellen von Spielautomaten, z. B. in Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben, sowie die Eröffnung einer Spielhalle sind erlaubnispflichtig. Aufsteller von Spielautomaten benötigen für die Erlaubnis des Gewerbeamtes u. a. einen Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer (IHK). Auch Angestellte, die mit dem Betrieb von Spielautomaten beschäftigt sind, müssen den Nachweis erbringen. In Sachsen bietet die IHK Dresden diese Unterrichtung zur Vermittlung der notwendigen Kenntnisse an.

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Geschäftsführer Handel/Dienstleistungen/Verkehr / stv. Hauptgeschäftsführer

Thomas Ott

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Referatsleiter Recht

Michael Mißbach

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Rechtsreferentin

Stefanie Blümke

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Referentin Europa- und Internationales Recht

Korina Strnad

Telefon:  0351 2802-194

Rechtsreferentin

Simone Müller

Telefon:  0351 2802-197

Mitarbeiterin Sachverständigenwesen / Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten

Petra Hänig

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Mitarbeiterin Firmenrecht

Katrin Sauer

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Veranstaltungen und Webinare

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Geldspielgeräte in der Gastronomie: Seit 1. Juli 2021 Pflicht zur Teilnahme am Spielersperrsystem

Gemäß dem Glückspielneuregulierungsstaatsvertrag (GlüStV 2021) sind grundsätzlich alle Spielangebote zur Teilnahme an einem bundesweiten und spielformübergreifenden Spielersperrsystem verpflichtet.

Im Bereich des gewerblichen Spiels sind damit Spielhallen, Gaststätten, Hotels etc. erfasst, soweit sie Geld- oder Warenspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit bereithalten. Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen haben danach die Pflicht, spielwillige Personen durch Ausweiskontrolle zu identifizieren und mit der Sperrdatei abzugleichen (§ 8 GlüStV); gegenbenenfalls die Sperrung von Spielern zu veranlassen (Fremdsperre, § 8a GlüStV), wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass die Spieler spielsuchtgefährdet bzw. überschuldet sind oder unangemessene Spieleinsätze riskieren. Der Spieler ist darüber zu informieren. Hierfür muss zunächst der Anschluss an die Sperrdatei beantragt und geschaffen werden. Der Datenabgleich erfordert eine stabile Internetleitung. Ohne einen Anschluss an das Spielersperrsystem sind entsprechende Angebote nicht mehr zulässig. Betroffenen Unternehmen empfehlen wir, sich mit ihrem Automatenaufsteller in Verbindung zu setzen.

Wer gegen die Regelungen zur Spielersperre verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit (Bußgeldrahmen bis 500.000,00 Euro). Weitergehende Informationen sind unter anderem unter dem folgenden Link des Regierungspräsidiums Darmstadt unter Spielersperrsystem OASIS / rp-darmstadt.hessen.de  einsehbar. Merkblatt Spielgeräteaufsteller (§ 33c GewO) Veranstalter anderer Spiele mit Gewinnmöglichkeit (§33d GewO)

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