Zu den hoheitlichen Aufgaben der IHK Dresden gehört die öffentliche Bestellung sowie Vereidigung von Sachverständigen nach § 36 Gewerbeordnung (GewO) und die Anerkennung von Sachverständigen nach § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG). Im Gegensatz zu "freien" Sachverständigen werden diese Sachverständigen von der IHK auf ihre persönliche und fachliche Eignung überprüft. Der Gesetzgeber hat die IHK ermächtigt, Anforderungsprofile und Pflichtenkataloge für die durch sie bestellten bzw. anerkannten Sachverständigen als Selbstverwaltungsaufgabe in Form von Satzungsrecht zu regeln. Alle öffentlich bestellten Sachverständigen nach § 36 GewO und anerkannten Sachverständigen nach § 18 BBodSchG unterliegen der Überwachung und Kontrolle durch die IHK.
In dieser kompakten Broschüre finden Sie über 700 öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige auf den verschiedensten Sachgebieten der Wirtschaft, des Handwerks und auf dem Gebieten der Land- und Forstwirtschaft sowie des Gartenbaues.
Gleichzeitig finden Sie in diesem Verzeichnis alle Sachverständige die nach § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz in Sachsen anerkannt und bekannt gegeben wurden.
Sie können die Broschüre per E-Mail (haenig.petra@dresden.ihk.de) oder per Fax unter 0351 28027196 schriftlich bestellen.
Für kammerzugehörige Unternehmen ist je ein Exemplar kostenfrei.
Für Nichtmitglieder kostet das Verzeichnis 10,00 Euro brutto.
Kontakt
Mitarbeiterin Sachverständigenwesen / Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten