Mit der Forfaitierungsgarantie kommt der Bund dem Versprechen aus dem Koalitionsvertrag nach, "…Kreditabsicherungen für Exporte in Form von Hermes-Bürgschaften […] auch für KMUs bei Small Ticket-Finanzierung [zu unterstützen]".
Die Forfaitierungsgarantie verbessert insbesondere die Finanzierungsmöglichkeiten von kleinvolumigen Geschäften. Zudem verschafft sie dem Exporteur mehr Liquidität. Bis dato tun sich die Banken schwer, bundesgedeckte Forderungen anzukaufen, weil sie Sorge haben, dass die angekaufte Forderung nicht rechtsbeständig sein könnte. Mit der Forfaitierungsgarantie werden diese Rechtsbeständigkeitsrisiken zu einem großen Teil durch den Bund abgesichert. Sie ist somit eine wichtige Maßnahme zur Unterstützung kleinerer und mittlerer Unternehmen (KMU).
Die Forfaitierungsgarantie soll möglichst bis Ende des 2. Quartals eingeführt und nach drei Jahren einer Überprüfung unterzogen werden. Gegenwärtig wird an der konkreten Produktausgestaltung gearbeitet.
Weitere Informationen zur Forfaitierungsgarantie enthält die
Pressemitteilung von BMWK und BMF.
Einen allgemeinen Überblick und Best Practice Tipps rund um das Thema Forderungsverkauf bietet der
Forfaitierungsleitfaden für Exporteure.
Quelle: AGA-Report / Euler Hermes Aktiengesellschaft