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Meisterbonus wird auf 2.000 Euro verdoppelt

"Mit dem verdoppelten Meisterbonus honorieren wir diese wichtige Qualifikation und stärken gleichzeitig die berufliche Aus- und Weiterbildung", so Sachsens Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Dulig. Die Anhebung sei ein Beitrag zur Fachkräftesicherung, denn die Meister von heute sind die Ausbilder von morgen und garantieren auch in Zukunft Facharbeit von hoher Qualität, so Dulig weiter. 

Die Anhebung des Meisterbonus ist Teil der gemeinsamen "Richtlinie Berufliche Bildung" des Wirtschaftsministeriums, des Umweltministeriums und des Innenministeriums, die am 24. Januar vom Kabinett beschlossen wurde.

Hintergrund:
In Sachsen gibt es seit 2016 bei erfolgreichem Abschluss der Meisterprüfung einen Zuschuss vom Freistaat, der bisher bei 1000 Euro lag. Profitieren können Meister im Handwerk, der Industrie sowie Fachmeister, die in Sachsen ihren Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort haben. Die Änderungsrichtlinie wurde am 24. Januar 2023 vom Kabinett gebilligt und tritt rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft. Mit dem am 20. Dezember 2022 vom Landtag verabschiedeten Doppelhaushalt 2023/2024 wurde eine auskömmliche Budgetierung der Fördergegenstände der Richtlinie erreicht. Eine nachhaltige Förderung der beruflichen Bildung ist mit der Richtlinie gesichert.

Kontakt

Referatsleiter Prüfungswesen, stellvertretender Geschäftsführer

Steffen Bloßfeld

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