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Staatliche Förderung bei der Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenpedelecs

Es wird die Anschaffung von fabrikneuen Lastenfahrrädern und elektrisch unterstützten Lastenfahrrädern (Pedelecs) bis 1 Kubikmeter Transportvolumen und/oder bis 150 Kilogramm Nutzlast gefördert. Die Höhe der Zuschüsse beträgt 500 Euro je Lastenfahrrad und 1.500 Euro je Lastenpedelec. Förderfähig sind pro Jahr maximal fünf Lastenfahrräder oder Lastenpedelecs pro Antragsteller. Die Räder können baulich als einspurige oder mehrspurige Fahrräder konstruiert sein und müssen über mindestens 40 Kilogramm (zuzüglich Fahrergewicht) Lastenzuladung verfügen.

Antrags- und Bewilligungsstelle ist das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV).

Förderrichtlinie, Antrag und weitere Informationen

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