Ihr Kontakt zur IHK
Anschrift: Langer Weg 4, 01239 Dresden
Telefon: 0351 2802-0

Pfad

Verkehr

Die deutsche Wirtschaft ist hoch entwickelt und stark arbeitsteilig. Sie benötigt ein leistungsfähiges Verkehrssystem, um die Mobilität von Personen und Gütern zu sichern. Die IHK leistet hierzu ihren Beitrag. Zur Verkehrsarbeit gehören zum einen die hoheitlichen Aufgaben, die der Gesetzgeber an die IHKs delegiert hat. Hierzu zählt vor allem die Abwicklung von Prüfungen in den Bereichen Güterkraftverkehr, Omnibusverkehr, Taxi und Mietwagenverkehr, Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragte. Der andere Arbeitsschwerpunkt ist die politische Arbeit. Dabei setzt sich die IHK für die Schaffung eines leistungsfähigen Verkehrssystems ein.

Meldungen

NEU!

EU-Einigung zur künftigen Versorgungsinfrastruktur im TEN-V-Netz

29.03.2023

Das EU-Parlament und Unterhändler der Mitgliedsstaaten haben einen Kompromiss zur Ladestrom- und Wasserstoffversorgung im TEN-V-Netz Straße gefunden.

Neuer LKW-Parkplatz an der A4 bei Bautzen

27.03.2023

Mit dem 21. April 2023 wird ein neuer LKW-Parkplatz am Dreistern/Göda verfügbar. Dieser ist mit umfänglichen Versorgungsmöglichkeiten für die Trucker versehen. Der Parkplatz wird privat betrieben. 

Förderung von Fahrzeugen und Ladeinfrastruktur für Unternehmen, Verbände und Vereine

24.03.2023

Mit diesem Aufruf zur Förderrichtlinie Elektromobilität vom 14. Dezember 2020 fördert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und der zugehörigen Ladeinfrastruktur.

49-Euro-Ticket als Jobticket auch für kleine Unternehmen

14.03.2023

Das 49-Euro-Ticket oder auch Deutschlandticket genannt wird auch als Jobticket angeboten. Wenn ein Unternehmen das Ticket mit mindestens 25 Prozent des Kaufpreises bezuschusst, gibt das Verkehrsunternehmen weitere 5 Prozent dazu.

Fördermittel für die Herstellung von grünem Wasserstoff

17.02.2023

Das Verkehrsministerium stellt 80 Millionen Euro Fördermittel für Herstellung von grünem Wasserstoff für den Verkehrssektor bereit.

Staatliche Förderung bei der Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenpedelecs

23.01.2023

Um ihre Verbreitung und den Einsatz voranzubringen, fördert der Freistaat Sachsen die Anschaffung von Lastenrädern. Antragsberechtigt sind Vereine, kleinere und mittlere Unternehmen, Kommunen und Zweckverbände.

Kontakt

Veranstaltungen und Webinare

docID: D

Staatliche Förderung bei der Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenpedelecs

Es wird die Anschaffung von fabrikneuen Lastenfahrrädern und elektrisch unterstützten Lastenfahrrädern (Pedelecs) bis 1 Kubikmeter Transportvolumen und/oder bis 150 Kilogramm Nutzlast gefördert. Die Höhe der Zuschüsse beträgt 500 Euro je Lastenfahrrad und 1.500 Euro je Lastenpedelec. Förderfähig sind pro Jahr maximal fünf Lastenfahrräder oder Lastenpedelecs pro Antragsteller. Die Räder können baulich als einspurige oder mehrspurige Fahrräder konstruiert sein und müssen über mindestens 40 Kilogramm (zuzüglich Fahrergewicht) Lastenzuladung verfügen.

Antrags- und Bewilligungsstelle ist das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV).

Förderrichtlinie, Antrag und weitere Informationen

Kontakt

docID: D120813