Damit wird der Zahlungsverkehr für Einfuhren nach Ägypten erheblich erleichtert. So ist dann z. B. die Zahlungsbedingung "
Cash-against-Documents" (Vorkasse) wieder möglich. Siehe hierzu die
aktuellen Mitteilungen der AHK Ägypten und
des ägyptischen Premierministers.
Hintergrund:
Die Ägyptischen Zentralbank (CBE) hatte Anfang 2022 die ägyptischen Geschäftsbanken informiert, dass für Einfuhren ab dem 22. Februar 2022 "
Cash against Documents"-Zahlungsbedingungen (CAD) nicht mehr zulässig sind. Seitdem war bis auf einige Ausnahmen nur noch die Verwendung eines
Letter of Credit (L/C) zulässig. Im Oktober war die Wertschwelle für die Akkreditivpflicht bereits leicht gelockert und auf 500.000 US-Dollar angehoben worden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die AHK Ägypten.
Kontakt:
May Khattab
Deutsch-Arabische Industrie- und Handelskammer (AHK Ägypten)
Telefon: +202 3333 8452
E-Mail:
may.khattab@ahk-mena.com
Quelle: DIHK