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Energiekrise

Gaskrise
Die Gefahr eines Gaslieferstopps und damit massiver wirtschaftlicher Probleme beschäftigt die Unternehmen. Die IHK Dresden bietet Ihnen an dieser Stelle kompakte Informationen zur aktuellen Situation.

Meldungen

Energiepreiskrise: Härtefallprogramm für sächsischen Mittelstand

22.03.2023

Das Härtefallprogramm für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Sachsen, die von der Energiepreiskrise besonders betroffen sind, soll am 12. April 2023 starten. Der Freistaat hat jetzt die dafür erforderliche Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund abgeschlossen. Rund 20 Millionen Euro stehen für die sächsischen Härtefälle zur Verfügung. Die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB) wird die Bewilligungsstelle für das KMU-Härtefallprogramm in Sachsen sein. 

Förderrichtlinie zu Klimaschutzverträgen

13.03.2023

Nach der Konsultation zum Entwurf der Förderrichtlinie zu Klimaschutzverträgen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Richtlinie überarbeitet. Während die Ressortabstimmung und das Notifizierungsverfahren bei der Europäischen Kommission noch laufen, bereitet das BMWK ein Verfahren für die Interessenbekundung vor.

Energiepreisbremsen - Erste Mitteilungspflichten zu beachten

09.02.2023

Mit der Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse entlastet die Bundesregierung Unternehmen und private Haushalte. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen, um von den Energiepreisbremsen zu profitieren, selbst keinen Antrag stellen. Allerdings sind Mitteilungspflichten und beihilferechtsbedingte Höchstgrenzen zu beachten.

Förderprogramme zur Dekarbonisierung der Industrie sollen 2023 starten

06.02.2023

Deutschlands Industrie soll klimafreundlicher produzieren. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) plant, große Betriebe durch Klimaschutzverträge so zu fördern, dass diese ihre Fertigung ohne Kostennachteile auf eine klimafreundliche umstellen können. Ergänzend dazu sollen auch kleine und mittlere Anlagen in einem extra Programm berücksichtigt werden.

Energiekostendämpfungsprogramm rückwirkend erweitert auf Wärme- und Kältebezug

12.01.2023

Für den Bezug von Wärme und Kälte, die direkt aus Erdgas und Strom erzeugt wurden, kann für die Monate November und Dezember 2022 ein Ausgleich der Mehrkosten beantragt werden. 

Verlängerung des Spitzenausgleichs für das produzierende Gewerbe bis Ende 2023

12.01.2023

Energieintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes können eine weitgehende Entlastung von der gezahlten Strom- und Energiesteuer durch den Spitzenausgleich nach § 10 StromStG und § 55 EnergieStG beantragen.

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docID: D

Verlängerung des Spitzenausgleichs für das produzierende Gewerbe bis Ende 2023

Um die energieintensiven Unternehmen in der Krise zu unterstützen, hat die Regierungskoalition beschlossen, die Gewährung des Spitzenausgleichs um ein weiteres Jahr zu verlängern. Laut dem Gesetz wird die Gewährung des Spitzenausgleichs einmalig nicht davon abhängig gemacht, dass ein Zielwert für eine Reduzierung der Energieintensität erreicht wurde. Allerdings sollen die Unternehmen mit der Antragstellung ihre Bereitschaft erklären, alle als wirtschaftlich vorteilhaft identifizierten Endenergieeinsparmaßnahmen umzusetzen.

Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes zur Verlängerung des sogenannten Spitzenausgleichs

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docID: D120754