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Verlängerung des Spitzenausgleichs für das produzierende Gewerbe bis Ende 2023

Um die energieintensiven Unternehmen in der Krise zu unterstützen, hat die Regierungskoalition beschlossen, die Gewährung des Spitzenausgleichs um ein weiteres Jahr zu verlängern. Laut dem Gesetz wird die Gewährung des Spitzenausgleichs einmalig nicht davon abhängig gemacht, dass ein Zielwert für eine Reduzierung der Energieintensität erreicht wurde. Allerdings sollen die Unternehmen mit der Antragstellung ihre Bereitschaft erklären, alle als wirtschaftlich vorteilhaft identifizierten Endenergieeinsparmaßnahmen umzusetzen.

Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes zur Verlängerung des sogenannten Spitzenausgleichs

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