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Verkehr

Die deutsche Wirtschaft ist hoch entwickelt und stark arbeitsteilig. Sie benötigt ein leistungsfähiges Verkehrssystem, um die Mobilität von Personen und Gütern zu sichern. Die IHK leistet hierzu ihren Beitrag. Zur Verkehrsarbeit gehören zum einen die hoheitlichen Aufgaben, die der Gesetzgeber an die IHKs delegiert hat. Hierzu zählt vor allem die Abwicklung von Prüfungen in den Bereichen Güterkraftverkehr, Omnibusverkehr, Taxi und Mietwagenverkehr, Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragte. Der andere Arbeitsschwerpunkt ist die politische Arbeit. Dabei setzt sich die IHK für die Schaffung eines leistungsfähigen Verkehrssystems ein.

Meldungen

49-Euro-Ticket als Jobticket auch für kleine Unternehmen

14.03.2023

Das 49-Euro-Ticket oder auch Deutschlandticket genannt wird auch als Jobticket angeboten. Wenn ein Unternehmen das Ticket mit mindestens 25 Prozent des Kaufpreises bezuschusst, gibt das Verkehrsunternehmen weitere 5 Prozent dazu.

Fördermittel für die Herstellung von grünem Wasserstoff

17.02.2023

Das Verkehrsministerium stellt 80 Millionen Euro Fördermittel für Herstellung von grünem Wasserstoff für den Verkehrssektor bereit.

Staatliche Förderung bei der Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenpedelecs

23.01.2023

Um ihre Verbreitung und den Einsatz voranzubringen, fördert der Freistaat Sachsen die Anschaffung von Lastenrädern. Antragsberechtigt sind Vereine, kleinere und mittlere Unternehmen, Kommunen und Zweckverbände.

Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots für Hilfsgüter- und Militärtransporte

05.01.2023

Das Sächsische Verkehrsministerium (SMWA) hat eine Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsverbot erlassen, um Hilfsgüter- und Militärtransporte einschließlich Großraum- und Schwertransporte, die durch private Unternehmen im Auftrag deutscher oder verbündeter Streitkräfte geschäftsmäßig oder entgeltlich mit Bezug auf den Krieg in der Ukraine durchgeführt werden, unbürokratisch sicherzustellen.

Befristete Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis für die Transporte aller Arten von Mineralöl und Flüssiggas

03.01.2023

Für den Transport von Mineralöl (Heizöl, Diesel, Benzin und Kerosin) und Flüssiggas (Butan und Propan), die von dafür geeigneten Fahrzeugen transportiert werden, wird gemäß § 46 Absatz 2 Straßenverkehrs-Ordnung eine Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot nach § 30 Abs 3 Straßenverkehrs-Ordnung erlassen.

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Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots für Hilfsgüter- und Militärtransporte

Die Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot nach § 30 Abs. 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt ab Sonntag, dem 8. Januar 2023 bis einschließlich Sonntag, dem 2. Juli 2023 für oben genannte Transporte sowie für Leerfahrten dieser Fahrzeuge, die in unmittelbarem Zusammenhang mit diesen stehen.

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