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Befristete Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis für die Transporte aller Arten von Mineralöl und Flüssiggas

Die Ausnahmegenehmigung gilt ab Sonntag, dem 8. Januar 2023, und endet mit Ablauf des 2. Juli 2023.

Durch den stark gestiegenen Energieträgerbedarf ist es erforderlich, die Transportkapazitäten für Energietransporte auf der Straße zu erhöhen, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Durch zusätzliche Verknappung der Binnenschiffkapazitäten aufgrund der Niedrigwasserphase auf dem Rhein werden weitere Gütertransporte auf die Schiene verlagert, die die Schienentransportkapazitäten stark belasten.

Fahrzeuge müssen der technischen Eignung entsprechen, die Nachweise für den Transport sind mitzuführen. Fahrzeugführer dürfen nur besonders geschulte Personen sein.

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