Dank der konzertierten Aktion der Kammerorganisation und des DSW haben Staatsanwaltschaft und Polizei den Verursacher aus dem Verkehr genommen. Wie sich aus der aktuellen
Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Berlin vom 21.12.2022 ergibt, wurden gegen die Beteiligten wegen des Verdachts auf (zum Teil versuchten) Abmahnbetrug Ermittlungen eingeleitet und unter anderem Durchsuchungen durchgeführt.'
Betroffene Unternehmer sollten daher weiterhin von einer Reaktion, jedenfalls aber von einer Zahlung auf eine solche Abmahnung dieser Personen Abstand nehmen, ergänzend jedoch ihre Website auf die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Google-Fonts-Einbindung überprüfen und ggf. anpassen lassen.