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Finanzierung & Förderung

Mann zeigt auf eine aufsteigende Grafik
Ihr Unternehmen entwickelt sich so dynamisch, dass Sie weiteres Kapital benötigen, um Ihren Vorsprung zu sichern und Ihr Wachstum zu beschleunigen? Sie möchten in neue Maschinen investieren, ein eigenes Gewerbegrundstück kaufen oder international expandieren und suchen nach einem passenden Finanzierungsweg? Um Ihre innovative Produktentwicklung umzusetzen, suchen Sie Finanzierungspartner? Die Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten sind vielfältig und nicht immer leicht durchschaubar. Die IHK Dresden unterstützt Sie neben der projektbezogenen Recherche geeigneter Fördermittel auch mit der Erarbeitung individueller Finanzierungsvorschläge für Ihr Vorhaben. Ebenso kennen wir uns gut mit dem Antragsverfahren der zumeist sächsischen Fördermittel aus und bringen diese Kompetenzen gern für eine Durchsicht Ihrer Fördermittel-Antragsunterlagen ein. So können Fehler oder Unvollständigkeiten im Antragsverfahren vermieden werden und zeitverzögernde Rückfragen des Fördermittelgebers entfallen. Sie kommen schneller zum Erfolg.
Mikrodarlehen für Existenzgründer und junge Unternehmen (MKD)

Meldungen

Förderung von Fahrzeugen und Ladeinfrastruktur für Unternehmen, Verbände und Vereine

24.03.2023

Mit diesem Aufruf zur Förderrichtlinie Elektromobilität vom 14. Dezember 2020 fördert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und der zugehörigen Ladeinfrastruktur.

Antragsstopp beim MEP-Darlehen für Markteinführung innovativer Produkte

23.03.2023

Die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - informiert, dass die zur Verfügung gestellten Fördermittel des Förderzeitraums 2014-2020 für das MEP-Darlehen ausgeschöpft sind.

Härtefallprogramm für sächsischen Mittelstand

22.03.2023

Das Härtefallprogramm für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Sachsen, die von der Energiepreiskrise besonders betroffen sind, soll am 12. April 2023 starten. Der Freistaat hat jetzt die dafür erforderliche Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund abgeschlossen. Rund 20 Millionen Euro stehen für die sächsischen Härtefälle zur Verfügung. Die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB) wird die Bewilligungsstelle für das KMU-Härtefallprogramm in Sachsen sein. 

Neue Förderungsmöglichkeit: Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude (KfW)

07.03.2023

Ab sofort können Anträge für die neue Förderung "Klimafreundlicher Neubau - Nichtwohngebäude (299)" bei der KfW Bankengruppe gestellt werden. Für die Sanierung oder den Kauf eines sanierten Effizienzgebäudes kann weiterhin der Kredit für Nichtwohngebäude (263) genutzt werden.

„INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“ um weitere vier Jahre verlängert

08.02.2023

Die Förderrichtlinie zum INVEST-Programm wurde mit Wirkung zum 6. Februar 2023 für weitere vier Jahre bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. Investitionen von Business Angels in junge innovative Unternehmen werden somit, wie bereits seit Mai 2013 nach der aktuellen Unterbrechung, auch weiterhin bezuschusst.

Förderprogramme zur Dekarbonisierung der Industrie sollen 2023 starten

06.02.2023

Deutschlands Industrie soll klimafreundlicher produzieren. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) plant, große Betriebe durch Klimaschutzverträge so zu fördern, dass diese ihre Fertigung ohne Kostennachteile auf eine klimafreundliche umstellen können. Ergänzend dazu sollen auch kleine und mittlere Anlagen in einem extra Programm berücksichtigt werden.

Kontakt

Referentin Unternehmensfinanzierung / Förderung

Ute Zesewitz

Telefon:  0351 2802-147

Veranstaltungen und Webinare

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Neue Richtlinie für Beratungsförderung

Zuschüsse für Beratungsleistungen können beantragt werden

Die neue Richtlinie für das Beratungsförderungsprogramm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) "Förderung von Unternehmensberatungen für KMU" tritt am 01.01.2023 in Kraft. Gefördert werden konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Das Förderprogramm unterstützt Beratungen zu zentralen Herausforderungen wie zum Beispiel Fachkräftesicherung oder Anpassung des Geschäftsmodells.

Die wesentlichen Punkte im Überblick:
  • Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige Gewerbetreibende und Freiberufler.
  • Der gewählte Berater muss bei der BAFA registriert sein.
  • Die förderfähigen Beratungskosten betragen maximal 3.500 Euro.
  • Der Zuschuss beträgt in Sachsen (außer Region Leipzig) 80 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 2.800 Euro.
  • Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des BAFA.
  • Unternehmen im ersten Jahr nach Gründung müssen ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner (zum Beispiel IHK Dresden) führen.
  • Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Je Antragsteller können innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie mehrere in sich abgeschlossene Beratungen gefördert werden, maximal zwei pro Jahr und fünf innerhalb dieser Richtliniendauer, also bis 31. Dezember 2026.

Wir informieren Sie gern zum Förderprogramm und unterstützen Sie bei der Ermittlung Ihrer Beratungsbedarfe.

Kontakt

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