Die neue Richtlinie für das Beratungsförderungsprogramm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) "Förderung von Unternehmensberatungen für KMU" tritt am 01.01.2023 in Kraft. Gefördert werden konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Das Förderprogramm unterstützt Beratungen zu zentralen Herausforderungen wie zum Beispiel Fachkräftesicherung oder Anpassung des Geschäftsmodells.
Die wesentlichen Punkte im Überblick:
- Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige Gewerbetreibende und Freiberufler.
- Der gewählte Berater muss bei der BAFA registriert sein.
- Die förderfähigen Beratungskosten betragen maximal 3.500 Euro.
- Der Zuschuss beträgt in Sachsen (außer Region Leipzig) 80 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 2.800 Euro.
- Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des BAFA.
- Unternehmen im ersten Jahr nach Gründung müssen ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner (zum Beispiel IHK Dresden) führen.
- Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Je Antragsteller können innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie mehrere in sich abgeschlossene Beratungen gefördert werden, maximal zwei pro Jahr und fünf innerhalb dieser Richtliniendauer, also bis 31. Dezember 2026.
Wir informieren Sie gern zum Förderprogramm und unterstützen Sie bei der Ermittlung Ihrer Beratungsbedarfe.