Monatliche Verdiensterhebung - Rotation der Stichprobe
Unternehmen, die neu in der Stichprobe enthalten sind, erhalten ein Schreiben des Statistischen Landesamtes Sachsen mit allen Informationen. Sie sind zur Auskunft verpflichtet. Auch die in der Stichprobe verbliebenen Unternehmen werden schriftlich informiert. Die aus der Berichtspflicht entlassenen Betriebe erhalten diese Information nach Eingang der Dezembermeldungen.
Die erfragten Daten müssen auf elektronischem Wege gemeldet werden und liegen in der Regel in den Unternehmen in der betrieblichen Lohnabrechnung digital vor und erfordern keine gesonderten Berechnungen oder Zusammenstellungen.
Die Ergebnisse dieser Erhebung werden genutzt, um die Verdienstentwicklung in Sachsen und Informationen zum Niedriglohnbereich zu ermitteln sowie das durchschnittliche Verdienstniveau und die Verdienstverteilung darzustellen. Diese Daten stoßen auf großes Interesse in der Öffentlichkeit, bei Medien, Unternehmen und Verbänden. Ohne die Mitwirkung der Betriebe wäre das unmöglich.
Einige Ergebnisse der Verdiensterhebung des aktuellen Jahres:
Die Reallöhne haben sich in Sachsen im 3. Quartal 2022 gegenüber dem Vorjahresquartal durchschnittlich um 4,5 Prozent verringert. Trotz eines Anstiegs der Nominallöhne um 3,1 Prozent ergab sich durch die hohe Teuerung von 7,9 Prozent im gleichen Zeitraum ein realer (preisbereinigter) Verdienstrückgang.
Jedes vierte abhängige Beschäftigungsverhältnis (24 Prozent) in Sachsen lag im April 2022 im Niedriglohnbereich. Das heißt 405.000 von insgesamt 1,71 Millionen Beschäftigten erhielten einen Stundenlohn von unter 12,50 Euro brutto. Das waren vier Prozentpunkte weniger als 2018, als noch 29 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse im Niedriglohnbereich lagen. Die Niedriglohnschwelle (zwei Drittel des mittleren Verdienstes) war zudem damals noch niedriger, bei 11,05 Euro brutto je Stunde.