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06.02.2023
Deutschlands Industrie soll klimafreundlicher produzieren. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) plant, große Betriebe durch Klimaschutzverträge so zu fördern, dass diese ihre Fertigung ohne Kostennachteile auf eine klimafreundliche umstellen können. Ergänzend dazu sollen auch kleine und mittlere Anlagen in einem extra Programm berücksichtigt werden.
12.01.2023
Für den Bezug von Wärme und Kälte, die direkt aus Erdgas und Strom erzeugt wurden, kann für die Monate November und Dezember 2022 ein Ausgleich der Mehrkosten beantragt werden.
12.01.2023
Energieintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes können eine weitgehende Entlastung von der gezahlten Strom- und Energiesteuer durch den Spitzenausgleich nach § 10 StromStG und § 55 EnergieStG beantragen.
21.12.2022
Mit neun Milliarden Euro sollen Soforthilfen die Zeit überbrücken, bis die zweite Stufe der Gaspreisbremse im März 2023 in Kraft tritt. Die Entlastung soll Haushalten und kleineren Gasverbrauchern in Gewerbe und Industrie zugutekommen, deren Jahresverbrauch 1,5 Millionen Kilowattstunden nicht übersteigt.
21.12.2022
Der Deutsche Bundestag hat am 15. Dezember die Gesetzentwürfe für die Energiepreisbremsen verabschiedet. Inzwischen hat auch der Bundesrat zugestimmt. Mit den Preisbremsen werden Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie die Wirtschaft entlastet und vor sehr hohen Energiepreisen geschützt. Die Regelungen sehen vor, dass Strom-, Gas- und Wärmpreise für einen Anteil des Verbrauchs nach oben begrenzt werden und nicht mehr über diese Grenzen hinaus steigen dürfen. Dabei sind gewisse Meldepflichten und beihilferechtsbedingte Höchstgrenzen zu beachten.
01.12.2022
Das Kabinett hat am 24. November die Gesetzentwürfe für die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen beschlossen. Mit den Preisbremsen werden Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie die Wirtschaft entlastet und vor sehr hohen Energiepreisen geschützt. Die Regelungen sehen vor, dass Strom-, Gas- und Wärmpreise für einen Anteil des Verbrauchs nach oben begrenzt werden und nicht mehr über diese Grenzen hinaus steigen dürfen. Das schützt alle Haushalte und Unternehmen, genauso wie Krankenhäuser, Pflegeheime und kulturelle Einrichtungen.