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Änderung der Sachverständigenordnung

Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Dresden hat am 14. September 2022 gemäß § 4 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 701-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 2021 (BGBl. I Seite 3306) geändert worden ist, § 36 Absatz 4 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 3 und Absatz 1 Satz 1der Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I Seite 202), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2022 (BGBl. I Seite 918) geändert worden ist, und der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Durchführung der Gewerbeordnung vom 28. Januar 1992 (SächsGVBl. Seite 40), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 28. November 2012 (SächsGVBl. Seite 751) geändert worden ist, beschlossen:
  1. § 8 der Sachverständigenordnung erhält folgende Fassung:
    § 8 Veröffentlichung
    Die Industrie- und Handelskammer veröffentlicht die öffentliche Bestellung und Vereidigung sowie die Kontaktdaten des Sachverständigen auf der Webseite svv.ihk.de für den Zeitraum der Bestellung. Bei Bedarf ist auch eine Veröffentlichung in anderen Medien zulässig. Name, Adresse, Kommunikationsmittel und Sachgebietsbezeichnung des Sachverständigen können durch die Industrie- und Handelskammer oder einen von ihr beauftragten Dritten gespeichert und in Listen oder auf sonstigen Datenträgern veröffentlicht und auf Anfrage jedermann zur Verfügung gestellt werden.
  2. In § 13 Absatz 2 Satz 1 wird das Wort "darf" durch das Wort "soll" ersetzt.
  3. § 22 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
    Die Industrie- und Handelskammer löscht Namen und Kontaktdaten des Sachverständigen von der Webseite svv.ihk.de und gegebenenfalls von weiteren elektronischen Medien, sobald die öffentliche Bestellung erloschen ist.
Die Änderungen treten am 1. Dezember 2022 in Kraft.

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