Ihr Kontakt zur IHK
Anschrift: Langer Weg 4, 01239 Dresden
Telefon: 0351 2802-0

Pfad

Aktuelle Meldungen

docID: D

Vereinigtes Königreich verlängert Übergangsfrist zur Anerkennung der CE-Kennzeichnung bis Ende 2024

Für Medizinprodukte, Bauprodukte, Seilbahnen, ortsbewegliche Druckgeräte, unbemannte Luftfahrtsysteme, Schienenfahrzeuge und Schiffsausrüstung gelten andere Regeln. Die für diese Sektoren zuständigen Ministerien treffen derzeit sektorspezifische Vereinbarungen.

Seit dem 1. Januar 2021 können Unternehmen das UKCA-Zeichen verwenden, um ihre Konformität mit den Produktnormen in England, Schottland und Wales nachzuweisen. Gemäß den Bestimmungen des Nordirlandprotokolls wird Nordirland weiterhin die CE-Kennzeichnung für in Nordirland in Verkehr gebrachte Waren anerkennen. Sie werden die UKNI-Kennzeichnung verwenden müssen, wenn sie eine britische Konformitätsbewertungsstelle mit der Prüfung ihrer Produkte beauftragen.

Weitere Informationen zur CE-Kennzeichnung im Vereinigten Königreich

Quelle: DIHK

Kontakt

Referent Technologie und Innovation

Alexander Reichel

Telefon: 0351 2802-127
docID: D120534