Mit Veröffentlichung der Richtlinien für die Programme "Digitalisierung Zuschuss EFRE 2021-2027" und "Markteinführung Zuschuss EFRE 2021-2027" sind die grundsätzlichen Voraussetzungen für eine Antragstellung geschaffen. Die Veröffentlichung der Richtlinien erfolgte im
Sächsischen Amtsblatt Nr. 42/2022 vom 20. Oktober 2022. (Digitalisierung, laufende Nummer 1254, Markteinführung, laufende Nummer 1257).
Jedoch können aktuell noch keine Förderanträge gestellt werden. Derzeit arbeitet die Sächsische Aufbaubank nach eigenen Angaben mit Hochdruck sowohl an der finalen technischen Umsetzung als auch an der Feinabstimmung mit dem zuständigen Ministerium. Wir informieren Sie, sobald die Antragstellung möglich ist.
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