Die Akkreditivpflicht wurde am 23. Februar 2022 eingeführt. Ausgenommen waren etwa Sendungen bis zu einem Wert von 5.000 US-Dollar. In einem ersten Schritt hob die Zentralbank diesen Wert nun zum 27. Oktober 2022 auf 500.000 US-Dollar an. Für Exporte mit einem Wert von bis zu 500.000 US-Dollar beziehungsweise dem Gegenwert in anderen Währungen ist demzufolge kein Akkreditiv mehr notwendig.
Die ägyptische Regierung hat am 10. Mai 2022 weitere Waren vom Zwang zur Zahlungsabwicklung mittels Akkreditiven (L/C) ausgenommen. Hierzu gehören Produktionsmittel und Rohstoffe. Importgeschäfte für diese Waren können wieder per
"Cash against Documents" abgewickelt werden. Dies melden die Auslandshandelskammer in Kairo und die Wirtschaftskammer Österreich.
Quelle:
DIHK