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Türkei: Namensänderung von „Turkey“ in „Türkiye“ in Handelsdokumenten

Konkret bedeutet dies einerseits, dass sämtliche, in der Türkei ausgestellte Handelsdokumente ab sofort die englische Bezeichnung "Republic of Türkiye" oder kurz "Türkiye" statt "Turkey" enthalten werden. Dies gilt z. B. für Carnets, Ursprungszeugnisse und Warenverkehrsbescheinigungen (z.B. A.TR, EUR.1).

Andererseits haben die türkischen Behörden die EU-Kommission darum gebeten, dass die Bezeichnung "Türkiye" auch auf den in den EU-Mitgliedsstaaten ausgestellten Handels- und Zolldokumenten verwendet wird. Hierfür müssen einige bilaterale Abkommen zwischen der EU und der Türkei sowie EU-Verordnungen angepasst werden. Dazu erarbeitet die EU derzeit einen gemeinsamen offiziellen Standpunkt.

Um keine Hindernisse für den Warenverkehr zwischen der Türkei und der EU zu schaffen, wurde darum gebeten, künftig "Türkiye" statt "Turkey" auf Handelsdokumenten zu benutzen, um die Einfuhrabfertigung in die Türkei nicht zu gefährden.
Die Türkei sichert eine Übergangszeit zu, in der Dokumente mit der alten Landesbezeichnung weiter bei der Einfuhr in die Türkei akzeptiert werden. Eine konkrete Frist ist allerdings nicht genannt. Vor diesem Hintergrund empfehlen wir den Unternehmen, die Namensänderung in Handelsdokumenten zeitnah umzusetzen.

Quelle: DIHK
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