Um das ZIM kontinuierlich weiterzuführen und um die mittelständischen Unternehmen bei anspruchsvollen Innovationen zu unterstützen, müssen die Mehrjährigkeit der ZIM-Projekte und der zu erwartende sehr hohe Antragseingang berücksichtigt werden. Aufgrund des verfügbaren Budgets sind mit Öffnung des Programms daher einige Förderbedingungen angepasst worden:
- Unternehmen können erst 24 Monate nach erfolgter Bewilligung eine Bewilligung für ein weiteres ZIM-Projekt erhalten. Dies gilt auch rückwirkend.
- Die Möglichkeiten zu Laufzeitverlängerungen für bewilligte Projekte werden eingeschränkt.
- Pandemiebedingt eingeführte, kaum noch genutzte Erleichterungen sind ausgelaufen.
Die Antragstellung wurde vereinfacht. Alle Dokumente können über Upload-Portale der Projektträger eingereicht werden. Mittelfristig soll die Beantragung vollständig digital über das zentrale Förderportal des BMWK möglich werden. Für die Antragstellung sind zwingend die aktualisierten Formulare zu nutzen.
Weitere Informationen zum ZIM sowie alle Neuerungen finden Sie auf der BMWK-Internetseite ZIM unter
https://www.zim.de.
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