Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union verabschiedet. Das Gesetz ist am 1. August 2022 in Kraft getreten. Es führt zu Änderungen im Berufsbildungsgesetz und somit zu einer Anpassung des Musterausbildungsvertrages.
Nennenswerte Änderungen sind in § 11 BBiG vorgenommen wurden. Demnach müssen die Vertragsparteien in die Vertragsniederschrift künftig nicht nur Zahlung und Höhe der Vergütung aufnehmen, sondern auch deren Zusammensetzung, sofern sich die Vergütung aus verschiedenen Bestandteilen zusammensetzt. Neu ist auch die Aufnahme eines Passus über den Ausgleich von Überstunden durch Freizeitausgleich und/oder Vergütung.
Bitte beachten Sie, dass die neuen Mindestangaben für alle ab dem 1.August 2022
eingereichten Ausbildungsverträge gelten.
Aufgrund einer fehlenden Übergangsregelung können auch noch alte Vertragsvorlagen für Ausbildungsverträge, die vor dem 1. August 2022 geschlossen wurden (mit einem Ausbildungsbeginn nach dem 1. August 2022) verwendet werden.
Einen an die genannten Änderungen angepassten Musterausbildungsvertrag finden Sie auf der Internetseite der IHK Dresden unter
www.dresden.ihk.de/D5504.