Auf die beiden bereits bekannten Neuerungen wird noch einmal hingewiesen:
- Umbenennung des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG)
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat im Bundesanzeiger (Banz AT 02.06.2022 B6) die Umbenennung des Bundesamtes für Güterkehr (BAG) bekanntgegeben. Ab 1. Januar 2023 lautet die neue Bezeichnung "Bundesamt für Logistik und Mobilität" (BALM). Aufgabenzuordnungen und gesetzliche Befugnisse bleiben hiervon unberührt.
- Erhöhung der LKW-Maut zum 1. Januar 2023
Aufgrund neuer EU-Vorgaben und dem aktualisierten Wegekostengutachten hat das Bundeskabinett die Erhöhung der LKW-Maut zum 1. Januar 2023 beschlossen.
Die Mautkosten finden Sie auf der Website der Niederrheinischen Industrie- und Handelsammer unter
https://www.ihk.de/niederrhein/hauptnavigation/wirtschaftsstandort/branchen/verkehr-logistik/aktuelles/lkw-maut-erhoehung-ab-2023-5520158.