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Energiekosten-Dämpfungsprogramm startet

Der Antrag muss bis zum 31. August 2022 gestellt sein. Bedingung: Die Branche ist auf der Liste der EU-Leitlinien für Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfen (KUEBLL) und der Betrieb hat mindestens drei Prozent Energiekosten.

Die Grundförderung beträgt maximal 30 Prozent der gestiegenen Kosten bis zu einer Höhe von zwei Millionen Euro. Mehr erhalten Firmen, die zudem einen Betriebsverlust nachweisen und noch einmal mehr erhalten besonders energieintensive Branchen auf der EU-Liste des Temporary Crisis Framework

Hinweis:

Erdgas wird in den Fördermonaten Juli bis September nur bis zu 80 Prozent derjenigen Menge bezuschusst, die das Unternehmen im gleichen Vorjahreszeitraum verbraucht hat. Die Grundförderung wird "im Juli für die restliche Laufzeit des Programms einmalig um zehn Prozentpunkte abgeschmolzen". Eine erste Abschlagszahlung in Höhe von 80 Prozent ist innerhalb von wenigen Wochen nach Antragstellung - auch für erst zukünftig erwartete Kosten - möglich. 

Das Zuschussprogramm ergänzt die seit Ende April beziehungsweise Anfang Mai laufenden KfW-Kredite, Bund-Länder-Bürgschaftsprogramme und seit dem 17. Juni 2022 Margining-Absicherungen. Es hat ein Volumen von fünf Milliiarden Euro.

Pressemeldung des BMWK

Antrag Bafa

Beihilfefähige Wirtschaftzweige KUEBLL-Liste (Anhang 1)

Kontakt

Referentin Unternehmensfinanzierung / Förderung

Ute Zesewitz

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