Es werden auch Zusammenhänge zu anderen neuen EU-Regularien, etwa zu Künstlicher Intelligenz oder Cybersicherheit, aufgezeigt. Ein erster "Vorschlag für eine Verordnung über Maschinenprodukte" wurde durch die Kommission bereits im Februar 2021 veröffentlicht. Zu welchem Zeitpunkt die neue Verordnung in Kraft treten soll, ist gegenwärtig noch nicht bekannt. Nach Inkrafttreten ist eine 30-monatige Übergangsfrist vorgesehen. Unternehmen sollten sich trotzdem frühzeitig mit den Änderungen befassen, weil nach Ablauf der Übergangsfrist nur noch Maschinen in Verkehr gebracht werden dürfen, die der neuen Verordnung entsprechen. Weitere Details finden Sie im
Leitfaden zur neuen EU-Maschinenverordnung. Quelle: DIHK